Moralia VI

Aus alter Zeit:
• DIE REVOLUTION IN L •
Mai 2005 — März 2007:
• MORALIA I •
April 2007 — April 2010:
• MORALIA II •
April 2010 — August 2012:
• MORALIA III •
August 2012 — Dezember 2013:
• MORALIA IV •
Januar 2014 — November 2015:
• MORALIA V •

Orietur Occidens

Unterbezahlte Frauen

Mittwoch, 9. Dezember 2015

Guter Wille und mangelnde Entschiedenheit

Keine Frage: Wenn Frauen für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen als Männer, so ist das ungerecht.
Leider auch keine Frage: Das gibt es in deutschen Betrieben, und wohl nicht nur ganz selten.
Ein Problem, das seit Jahrzehnten angegangen wird, bisher stets vergeblich.
Nun hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (sic!) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie dieses Problem angeht. Sinnvolle Maßnahmen: die Betriebe sollen verpflichtet werden, die Löhne und Gehälter, die sie zahlen, etwas weiter offenzulegen.
Doch der Nutzen wird wohl begrenzt sein, denn das zentrale Problem bleibt unberührt: die unterbezahlten Frauen müssen selber klagen.
Wer aber wird gegen seinen Arbeitgeber klagen angesichts der Drohung von Prozeßkosten und Arbeitsplatzverlust?
Nötig wäre eine Institution, etwa der Staatsanwaltschaft in der Strafgerichtsbarkeit vergleichbar, die aus eigenem Recht gegen Arbeitgeber vorgeht, die Frauen benachteiligen.

W.H.W

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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Auf der politisch korrekten Spielwiese

In einer Nachtsitzung hat das griechische Parlament eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gesetzlich eingeführt, wozu viele andere Staaten in den letzten Jahren bereits das Beispiel gegeben haben.
Eigentlich ist es durchaus sinnvoll, für manche Lebenslagen Angehörigenrechte auch anderen nahestehenden Menschen als nur den Ehegatten und den Blutsverwandten einzuräumen. Was Unbehagen bereitet, ist der Anschein gewollter Gleichsetzung solcher Partnerschaften mit der Ehe. Was noch mehr Unbehagen bereitet, ist, daß der griechische Ministerpräsident den Tag, da das Gesetz erlassen wurde, einen «wichtigen Tag für die Menschenrechte» nannte.
Doch die Ehe zwischen Frau und Mann ist eine anthropologische Grundgegebenheit, wohl allen Kulturen gemeinsam. Deren einzigartige Stellung in Gegensatz zu den Menschenrechten zu bringen ist letztlich Abwertung der Natur des Menschen. Auch die Griechen der Antike, die homosexuellem Handeln gegenüber großenteils sehr wohlgesonnen waren, dachten nicht daran, so etwas wie gleichgeschlechtliche Ehen einführen zu wollen.
Es ist nicht das erste Mal, daß solches geschieht: Eine Regierung mit sozialem Anspruch scheitert mit ihren Bemühungen um das Gemeinwohl an den Machtverhältnissen und weicht statt dessen auf die politisch korrekte Spielwiese aus – und damit gibt sie „rechten“, marktliberalen und ultranationalistischen Parteien, die sich dem entgegenstellen, billig einen Trumpf in die Hände.
Doch auf der anderen Seite: Wenn von christlicher Seite marktliberale Politik hingenommen wird, wenn in Deutschland gar ein von der Bischofskonferenz beauftragter Bischof sich mit geringfügigen Vorbehalten für CETA und TTIP ausspricht, so werden Menschen, die um das Gemeinwohl besorgt sind, dadurch zu „linken“ Parteien getrieben, die für laïzistische und politisch korrekte Haltungen anfällig sind.
Die Antwort auf solche Bestrebungen, solche Gesetze muß sein, daß christliche Kräfte sich engagiert gegen die Zumutungen des Marktliberalismus einsetzen.
Siehe auch: • Das Zusammentreffen der gegensätzlichen Ideologien •

W.H.W

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Grundrecht auf Schutz der Familie

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Ohne Wohnung keine Grundrechte

Zwar ist das ideaSpektrum nicht meine gewöhnliche Lektüre, aber als ich von diesem nicht sehr kirchenfreundlichen Heft eine Ausgabe mit einer Ikone als Titelbild (Nr. 52/53, 2015) sah – einer Ikone der koptischen Märtyrer vom 15. Februar 2015 –, habe ich es gern in die Hand genommen.
Darin war, wenn auch mit anderer Blickrichtung, noch etwas anderes besprechenswertes zu lesen.
Ein rumänisch-bulgarisches Paar in Berlin bekommt am 13. März 2015 ein Kind. Fünf Tage später, am 18. März, wird das Kind von Amts wegen den Eltern entzogen. Den Eltern ist nicht das Geringste vorzuwerfen, nur: sie sind obdachlos.
Es gibt in der Bundesrepublik kein Recht auf Wohnung, wohl aber ein Grundrecht auf den Schutz der Familie (Art. 6 GG). Diesem Paar wird also, weil sie keine Wohnung haben, weil sie in Not sind, ein Grundrecht entzogen, zum scheinbaren Kindeswohl.
Dem Kind aber wird, um ihm das, was ihm verfassungsrechtlich ebensowenig wie den Eltern zusteht, eine Wohnung, dennoch zu gewähren, ebenso wie seinen Eltern das sicher nicht weniger bedeutsame und verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf das Leben in der Familie entzogen.
Natürlich ist Obdachlosigkeit für ein wenige Tage altes Kind etwas sehr Schwerwiegendes, sehr Belastendes, aber es hätte für die Behörde eine einfache Lösung offengestanden: dem Kind zusammen mit den Eltern eine Wohnung zu beschaffen.
Am Ende kam es doch noch zu einer guten Lösung: aus christlicher Verantwortung heraus (das Thema des Artikels im idea-Heft) ermöglichte das Ehepaar, dem das Kind zur Pflege anvertraut worden war, es den Eltern, ihr Kind häufig zu sehen; schließlich konnte dieses Paar den Eltern auch eine kleine Wohnung, Wohnungsausstattung und schließlich einen Arbeitsplatz beschaffen, so daß das Kind seit August 2015, mittlerweile zwei Jahre und einige Monate alt, nun doch bei seine Eltern leben darf.
Und es ist zu hoffen, daß es den Eltern, seinerzeit arbeitslos und nicht krankenversichert, auch im Laufe der nächsten Jahre gelingen wird, seine Schulden zu begleichen: fast 3.000,-- für die medizinische Betreuung bei der Geburt.

W.H.W

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Marktausrichtung der Landwirtschaft

Donnerstag, 14. Januar 2016

Ideologischer Marktliberalismus

In der Landwirtschaft hält der „Strukturwandel zu größeren Betrieben“ an, stellt das Statistische Bundesamt fest – es gibt ein Höfesterben, das zulasten der bäuerlichen Landwirtschaft geht, zugunsten der großen Agrarfabriken. (destatis)
Doch der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium erklärt: «Wir sind der Auffassung, dass die konsequente Fortsetzung der Marktausrichtung unserer Land- und Ernährungswirtschaft der richtige Weg ist.» (top agrar)
Das heißt: obwohl der Bundesregierung bekannt ist, daß die «Marktausrichtung» schadet, den Bauern ebenso wie der Umwelt, will sie «diesen Weg weiterverfolgen». Die marktliberale Ideologie wird dem Gemeinwohl vorgezogen.

W.H.W

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Familiennachzug

Donnerstag, 11. Februar 2016

Haben auch Flüchtlinge Menschenrechte?

Vor zwei Wochen im kleinen Kreis der Regierungskoalition beschlossen: bei vielen Bürgerkriegsflüchtlingen, die nur „subsidiären Schutz“ genießen, soll Familiennachzug erst nach zwei Jahren möglich sein. Zu Anfang dieser Woche dann ein Koalitionspartner, der es nicht gewesen sein will, und nun ein Kompromiß: in „Härtefällen“ ...
Wohlgemerkt: bei Familiennachzug geht es nicht um irgendwelche Angehörigen, nicht einmal um Eltern von Erwachsenen oder erwachsene Kinder, sondern nur um Ehegatten und um unmündige Kinder und deren Eltern. Und auch der Nachzug von Ehegatten ist längst schon teilweise untersagt.
Das verstößt gegen das Grundgesetz.
Art. 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. – (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. – (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Das verstößt auch gegen das natürliche Menschenrecht, das nicht minder die Familie schützt. Und es ist grausam: Mag auch die gesellschaftliche Stellung der Frau in islamischen Ländern schlecht sein: Die Liebe zwischen Ehegatten ist dort die gleiche wie bei uns, und ebenso ist es die Liebe zwischen Eltern und Kindern. Und die Verbundenheit von Eltern und Kindern endet nicht mit dem 18. Geburtstag.
Der Kompromiß nun: für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge soll in Härtefällen nach Einzelfallprüfung ein Nachzug der Eltern möglich sein. Als sei bei minderjährigen Flüchtlingen ohne ihre Eltern nicht jeder Fall ein Härtefall.
Oft wird geklagt über die Kriminalität von Flüchtlingen, und die Unterscheidung von Gerüchten und Wirklichkeit ist oft schwierig. Natürlich gibt es islamistisch-fundamentatistische Gewalttaten, und natürlich lehnen die meisten Muslimûn diese Taten entschieden ab.
Aber Gewaltbereitschaft bildet sich am ehesten wohl aus bei jungen Männern, die sozial isoliert, alleinstehend, nicht in ihre Familien integriert sind. Von solch einer Lebenssituation aber sind Flüchtlinge besonders häufig betroffen.
Was ist dagegen zu tun? Natürlich sie integrieren, sie in die Lage versetzen, Verantwortung zu tragen, Verantwortung gegenüber ihren Familien, Verantwortung für ihre Angehörigen. Das heißt, Familiennachzug zu ermöglichen, und zwar in möglichst großzügiger Weise.
Dessen Unterbindung läuft auch dem Anliegen, Gewalttaten und besonders sexuelle Übergriffe zu verhindern, zuwider.

W.H.W

 
Nachtrag von Montag, 26. September 2016:
Ein Jugendlicher aus Afrika hat im Bürgerkrieg in seinem Heimatland seine Mutter verloren. Er selber ist nach Italien geflohen; sein Vater lebt in Deutschland.
Nun hat ihm im August ein Deutscher geholfen, hierher zu seinem Vater zu gelangen. Die Folge: der Deutsche wird angeklagt wegen Beihilfe zur illegalen Einreise; und da er Abgeordneter des Bundestages ist, wird beantragt, ihm die Immunität zu entziehen.
Der Abgeordnete gehört Der Linken an. Juristisch zur Seite steht ihm ein Anwalt, der sich ihm freundschaftlich verbunden fühlt; er gehört der CSU an und war deren stellvertretender Vorsitzender.

W.H.W

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Bankengarantie und Sparpolitik

Mittwoch, 24. Februar 2016

Anderthalb Lustra nach der Bankenkrise

Die in Irland anstehenden Wahlen geben Anlaß, die Folgen zu betrachten. Damals gab die irische Regierung eine Garantie ab für alle Guthaben und Verbindlichkeiten der in Irland registrierten Banken, auch irischer Filialen ausländischer Banken; «auf Druck der EU und der Finanzwelt» lese ich.
(Ralf Sotschek: Wut auf Politik und Banken ist gewachsen. taz vom 24.2.2016)
Die Folgen:
Die Wirtschaft in Irland «boomt» – und konkret heißt das: das Gesundheitswesen liegt danieder; hohe Wassergebühren wurden kürzlich eingeführt (auf einer Insel, die sich nicht durch Wassermangel hervortut); und die Banken, die allein ihre Schulden nicht hätten zahlen können, vom Staat vor der Insolvenz gerettet worden waren, haben darauf Schuldner, die die Hypotheken nicht zahlen konnten, aus ihre Häusern vertrieben – «auf Anweisung der Troika» lese ich. «Allein im Januar sind 125 Familien obdachlos geworden, insgesamt leben 769 Familien mit 1.570 Kindern in Notunterkünften.»
Wer das liest, mag sich an eine andere Geschichte erinnern: Ein Mann hatte bei seinem Arbeitgeber astronomisch hohe Schulden. Der Arbeitgeber plante rigorose Zwangsvollstreckung, der Mann bat um Nachsicht, und die Schulden wurden ihm erlassen. Er wandte sich daraufhin an einen Kollegen, der eher geringe Schunden bei ihm hatte, aber nicht liquide war. Ihm gegenüber bestand der Mann nun auf Zwangsvollstreckung, und er ließ sich durch Bitten nicht erweichen. Wie das weiterging, ist nachzulesen bei Matthäus (18, 31-35).
Die Geschichte wiederholt sich in dieser Zeit immer wieder: was hier, in Irland, im großen geschah, wurde damals bereits, anderthalb Lustra zuvor, in der Zeit der Bankenkrise, wo es im kleinen, in Deutschland, geschah, in unserem Dekanat der Bloggosphäre moniert.

W.H.W

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TTIP

Freitag, 22. April 2016

Bierbrauer im XXI. Jahrhundert

«Das Bier soll die Skepsis der Deutschen gegenüber dem Freihandelsabkommen TTIP wegschwemmen», kalauert der Donaukurier. Beim Festakt zum 500-jährigen Bestehen des Reinheitsgebots erklärte die Bundeskanzlerin, gerade viele mittelständische Brauereien bekämen dadurch Chancen auf dem großen US-Markt.
Sehen wir einmal davon ab, daß das Problem mit der bundesdeutschen Wirtschaft das ist, daß diese eine sehr «aktive Handelsbilanz» hat, das heißt, schon jetzt viel mehr produziert als sie zu verbrauchen versteht, so daß Mengen von Geld nutzlos hierher strömen – mit fatalen Folgen für Länder wie Griechenland (den USA mit ihrer allzeit passiven Handelsbilanz freilich wird es wegen der weltwirtschaftlichen Stellung des Dollar wenig schaden) und auch für bundesdeutsche Sparer, so etwa für die Riester-Rentner. Aber das müßte zwar die Bundeskanzlerin, muß aber nicht die Bierbrauer interessieren.
Gerade viele mittelständische Brauereien bekämen dadurch Chancen auf dem großen US-Markt? Schon heute dominieren Großbetriebe den Biermarkt mehr und mehr. TTIP aber ist mit den geplanten Sonderklagerechten von Konzernen und deren beabsichtigten Mitspracherechten bei der Gesetzgebung wird am wenigsten die Rolle mittelständischer Unternehmen stärken. Chancen mittelständischer Brauereien durch TTIP: eine Fiktion.
Aber eine Fiktion ist es auch, daß Brauereien für die Ausfuhr in die USA solch eines Freihandelsabkommens bedürften: Deutsche Brauereien liefern dorthin bereits (Stand 2014) mehr als 100 Millionen Liter Bier im Jahr.
Für den deutschen Export ist TTIP unnötig; wesentliche Folge dieses Abkommens wäre, daß die Stellung der Großunternehmen – die ja über einen besonders gut ausgebauten Zugang zu Politikern verfügen – gefördert wird.

W.H.W

 
Nachtrag von Dienstag, 22. Mai 2016:
Martina Römmelt-Fella, die dem „Bundesverband Mittelständische Wirtschaft“ angehört und die Initiative KMU [Kleine und Mittelständische Unternehmen] gegen TTIP mitinitiiert hat, hat in einem Zeitungskommentar („Die große Mogelpackung“. taz vom 22. 5. 2016) unsere Darstellung bestätigt. Sie weist darauf hin, daß «die durchschnittlichen Kosten eines Schiedsgerichtsverfahrens bei 8 Millionen Euro liegen. Welcher mittelständische Betrieb soll sich das leisten können?»
Außerdem stellt sie noch eine Frage: «Welches Interesse verfolgt ein US-Präsident, der kurz vor Ende seiner Amtszeit steht, wenn er mit solcher Vehemenz den Abschluss dieses umstrittenen Abkommens forciert? Die fundamentalen Zweifel daran», fährt sie fort, «dass TTIP nicht nur einigen wenigen etwas bringen könnte, bleiben bestehen.»
Ich erinnere mich da an die Frage, warum es hierzulande [und: etwa nur hierzulande?] kaum Korruption gibt.

W.H.W

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Abendland und Islam

Sonntag, 1. Mai 2016

Das Grundsatzprogramm, das jetzt eine in etlichen bundesdeutschen Landtagen vertretene Partei verabschiedet hat, das gegen den Islam gerichtete Einschränkungen der vom Grundgesetz gewährleisteten Religionsfreiheit (Art. 4) fordert, gibt Anlaß, die christliche Haltung dem Islam gegenüber zu darzulegen.

Lob der Grauzone

Ist der Islam eigentlich eine friedliche, tolerante Religion – wie etwa jene 250 ‘Ulemâ’ meinen, die, begründet mit der von Mohammed selbst ratifizierten Charta von Medina, in der Erklärung von Marrakesch religiöse Toleranz in islamischen Ländern gefordert haben –, oder fordert er auf zu Gewalttätigkeit und Unterdrückung aller Andersgläubigen – wie IS & Co. finden?
Eine heutzutage vieldiskutierte Frage, zu der viele Menschen eine entschiedene Meinung haben, deren Kenntnisse islamischer Theologie ansonsten dürftig sind. Und selbst wenn der kundige Adel Theodor Khoury ein Buch schreibt: «Was sagt der Koran zum Heiligen Krieg?» (Gütersloh 1991), ist das Ergebnis keineswegs eindeutig, ganz abgesehen davon, daß für den Muslim ja nicht nur der Qor’an gilt, sondern auch die Sunna.
Mich mag diese Frage im privaten Studierzimmer interessieren, nicht aber in der öffentlichen Diskussion. Denn ich weiß, daß unter Muslimîn beide Haltungen verbreitet sind und daß die meisten Muslimîn, gleich welcher dieser Haltungen, bessere Kenntnisse der islamischen Quellen haben als ich. Wenn ich nun den friedlichen Islam für den eigentlichen erklärte: könnte ich irgendeinen gewaltgeneigten Muslim davon überzeugen?
Käme ich aber zu dem Schluß, daß die Anhänger der Gewaltsamkeit unter den Muslimîn recht hätten: sollte ich den Anhängern eines friedlichen Islam erklären, daß sie unrecht hätten?
Im Februar 2015 erschien ein Text im Dabiq, einer Art von Zentralorgan des IS, der seit letztem Herbst auch westlichen Medien zitiert wird, demzufolge es gelte, die «Grauzone» auszulöschen, die Zone, in der Muslimûn und Andersgläubige friedlich zusammenleben. Es geht dem IS darum, zwischen ihnen Feindschaft zu erzeugen; darum ist ihm alle westliche Feindseligkeit Muslimîn gegenüber willkommen. Solche Feindseligkeit zu schüren ist auch Sinn der Anschläge in westlichen Ländern.
Wer immer aber gegen den IS ist, pflege die Grauzone.
Ich bin Christ. Das bedeutet, daß ich nicht gegen die Muslimîn bin, sondern für den christlichen Glauben. Ich wünsche den Muslimîn, daß sie sich zu ihm bekehren. Dazu gilt es, ihnen in der Grauzone zu begegnen, sie nicht zu kränken, sondern sie die Freundlichkeit (epieikés; Phil 4, 5) unserer Religion kennenlernen zu lassen.

W.H.W

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TTIP

Montag, 8. August 2016

Sehnsucht nach den USA
– der Nutzen der Freihandelsabkommen

Hillary Clinton hat für drei Reden, die laut Huffington Post das Niveau von „chin wags“, von Plaudereien hatten, von Goldman Sachs 675.000 US-Dollar erhalten (Hans Steih: Vom ersten Tag an eine Kriegspräsidentin. taz vom 30.7.2016) – das sind 225.000 IIS für eine Rede.
Für einen Vortrag erhält hierzulande ein Honorar von mehr als 50,-- nur der, der eine Qualität erwartet läßt, die über die von Plaudereien hinaus geht. Von jenem Honorar ist demnach nicht einmal ein Tausendstel Entgelt einer wirklichen Leistung; der Rest ist ein Bonus für eine einflußreiche Politikerin.
Honoraren solch amerikanischer Höhen sind hierzulande Politikern bislang kaum erreichbar (von etwa 10.000,-- für einen renommierten Ex-Bundesminister, der wohl auch inhaltlich etwas zu sagen hat, habe ich gehört).
Wohl nicht einmal von der gewaltigen Handelskette, die entstehen würde, wenn des Bundeswirtschaftsministers soeben eingelegte Rechtsmittel gegen das gerichtliche Verbot der Fusion zweier jetzt schon übergroßer Einzelhandelsketten Erfolg hätte, lassen sich derartige Geldströme für Politiker erhoffen.
Siehe auch:
• Warum es hierzulande kaum Korruption gibt •
• Bierbrauer im XXI. Jahrhundert •

W.H.W

Nachtrag von Freitag, 10. Februar 2017:
CETA wird nun, da TTIP moribund erscheint, von Politikerseite als das bessere Freihandelsabkommen dargestellt (und außerdem als Protest gegen den neuen US-Präsidenten umgedeutet). Die Wirklichkeit von CETA hat Maritta Strasser in einem Kommentar erläutert („Feuer mit Öl löschen“. taz vom 10. 2. 2017).
Hier einige Auszüge:
Denn Ceta und die anderen geplanten EU-Handelsabkommen ordnen Umweltschutz und Gesundheit systematisch Exportinteressen unter und blenden Verteilungsgerechtigkeit aus. Von Handelsabkommen profitieren nie alle gleichermaßen. Aber diejenigen, die zum Beispiel ihre Jobs verlieren, werden nicht nur nicht entschädigt, sondern mit dem Sozialabbau der letzten 20 Jahre zusätzlich unter Druck gesetzt. ...
Handelsabkommen wie Ceta schrän­ken demokratische Handlungsspielräume ein und untergraben die Rechtsstaatlichkeit, indem sie eine Paralleljustiz für Konzerne institutionalisieren. ...
...
Der große Tag für 40.000 US-Konzerne mit Niederlassungen in Kanada kommt, wenn Ceta abschließend ratifiziert ist. Dann können sie gegen EU-Staaten klagen, wenn deren Politik im öffentlichen Interesse ihre Profite schmälert.
Kanada bekommt so direkte Einflussmöglichkeiten auf europäische Standards, über die sogenannte regulatorische Kooperation. Was Ceta dagegen nicht bietet, sind einklagbare Arbeitnehmerrechte oder Sanktionsmechanismen zur effektiven Durchsetzung von Umweltschutzstandards. Ceta weitet den umstrittenen Investorenschutz gegenüber älteren Handelsabkommen zum Teil sogar noch aus. So können Investoren leichter gegen Bankenregulierung vorgehen als unter dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (Nafta). Ceta schützt ausdrücklich die „legitimen Erwartungen“ von Investoren – ein gefährlicher Gummiparagraf.
Zudem nimmt das Abkommen Bereiche wie das Gesundheitswesen ... nicht von Investorenklagen aus. Es drohen deshalb auch Klagen ...Dazu passt, dass Ceta die Liberalisierung im Dienstleistungsbereich erstmals nach dem Modell der „Negativliste“ regelt, was seit Langem der heißeste Wunsch von Konzernlobbygruppen war. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Dienstleistungen liberalisiert werden – sofern sie nicht explizit im Vertrag ausgenommen sind. Statt klarer Angaben, welche Regeln in welchen Sektoren gelockert werden, hat Ceta einen löchrigen Flickenteppich von Ausnahmen. ... wie in einem Verfahren gegen die Slowakei, die aufgrund eines vergleichbaren Vertrags zur Zahlung von 22 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt wurde, nachdem dort Krankenversicherer verpflichtet worden waren, gemeinwohl- statt profitorientiert zu wirtschaften. ...

W.H.W

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Hebammen

Samstag, 17. September 2016

Freiberuflicher Arbeit wird ein Ende gesetzt

Seit dem 12. November 2015 sind zuvor im September durch eine Schiedsstelle festlegte Ausschlusskriterien für Hausgeburten für alle bundesdeutschen Hebammen verbindlich. Das bedeutet, daß in etwa der Hälfte der Fälle zu einer Hausgeburt ein Arzt seine Zustimmung geben muß, unter anderem dann, wenn der errechnete Geburtstermins um drei Tage überschritten ist. Sieht man auch davon ab, daß ein Arzt Hebammen in gewisser Weise als Konkurrenz empfinden mag, auf jeden Fall hat ein Arzt kein Interesse daran, durch sein Placet Verantwortung zu übernehmen. Solch eine Regelung ist demnach nur bei deutlicher Gefahr für Mutter oder Kind zu rechtfertigen.
Wie groß aber ist diese Gefahr?
Der errechnete Termin liegt 40 Wochen nach der letzten Menstruation, also etwa 266 Tage nach der Empfängnis (½ Tag mehr als 9 Mondmonate). Aber das ist der Durchschnittswert, «Abweichungen von 14 Tagen nach vorne oder hinten sind normal und kein Grund zur Besorgnis» (Sandra von dem Hagen: Geburtstermin berechnen).
Eine Überschreitung nicht von drei Wochen, sondern von drei Tagen als Ausschlusskriterium anzusetzen ist also abwegig.
Diese Ausschlußkriterien bedeuten das Ende der freien Berufstätigkeit für viele Hebammen. Die tageszeitung berichtet heute (Christine Luz: Eine Freundin auf Zeit) von einer jungen Frau, die zehn Jahre lang freiberuflich als Hebamme Hausgeburten betreut hat, ohne daß je ein Kind zu Schaden gekommen wäre. Gerade als sie der Arbeitsmenge wegen eine Kollegin anstellen wollte, wurde sie durch die neue Regelung gezwungen, selber ihre Tätigkeit aufzugeben. Eine Anstellung fand sie nicht in der Bundesrepublik; sie arbeitet nun, von ihrer Familie weit entfernt, in der Schweiz.
Hierdurch ebenso wie durch übermäßige Haftpflichtversicherungsprämien wird freiberufliche Tätigkeit unterbunden zugunsten von mittlerweile großenteils von Großunternehmen kommerziell betriebenen Kliniken, ohne daß das durch irgendwelchen Nutzen für Mutter oder Kind begründet wäre.
Siehe auch: • Wo ein Schade ist, bedarf es eines Schuldigen •

W.H.W

Nachtrag von Mittwoch, 4. Januar 2017:
Unesco ernennt Hebammenwesen zum Kulturerbe (HNA)

W.H.W

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Political correctnes

Mittwoch, 19. Oktober 2016

Eine Kapriole politischer Korrektheit

Ein journalistisch solider Artikel in der tageszeitung (Bernd Pickert: Unfrei im Land der Freien), in dem nur ein Ausdruck hervorsticht: «die Sioux-Indigenen».
Woher solch ein Wortmonstrum?
Nun, seit langem ist bekannt, daß das Wort «Indios» bei den so bezeichneten Menschen unbeliebt ist. So wurde es üblich, es durch das ähnlich klingende «Indígenas – Eingeborene» zu ersetzen. Und nun hat man begonnen, auch die Indianer Nordamerikas so zu nennen.
Aber «Sioux-Indigene»? Kein Franzose würde die Deutschen «les Boches indigènes» nennen, ebensowenig wie letztere die Franzosen «die Franzosen-Eingeborenen» – man sagt einfach «les Boches», «die Franzosen». Warum also nicht einfach «die Sioux»?
Will aber ein Franzose höflich sein, so sagt er nicht «les Boches», sondern «les Allemands» (auch wenn das sachlich nicht zutrifft). Grund, auch über «die Sioux» nachzudenken.
Anders als «Indio» oder «Neger» ist «Sioux» wirklich ein Schimpfwort; es ist (die Orthographie ist französisch) eine Kurzform des Ojibwa-Wortes «Nadowessiw – kleine Schlange» – noch Friedrich Schiller (Nadowessiers Totenlied) nannte dieses Volk «Nadowessier».
Für die Sprachfamilie braucht man mangels einer anderen Bezeichnung immer noch das Wort «Sioux»; aber ansonsten: man nenne das Volk doch so, wie es selber sich nennt, wie die nach ihm benannten Staaten heißen: «Dakota».

W.H.W

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Vergebung

Sonntag, 2., und Montag, 31. Oktober 2016

Schöne Worte und kein Inhalt

Schöne Worte des Papstes zu einer georgischen Christin: «.. einen großen Feind der Ehe heute: die Theorie des „gender“. Heute gibt es einen Weltkrieg, die Ehe zu zerstören. Heute gibt es ideologische Kolonisierungen, die zerstören, aber man zerstört nicht mit den Waffen, man zerstört mit den Ideen. Darum ist es nötig, sich gegen die ideologischen Kolonisierungen zu verteidigen.»
Und weiter auf dem Rückflug im Gespräch mit Journalisten: «.. man spricht von der Ehe als Verreinigung des Mannes und der Frau, wie sie Gott gemacht hat, als Bild Gottes ist er Mann und Frau.»
«.. daß in den Schulbüchern die Theorie des „gender“ gelehrt wird. Und das ist gegen die natürlichen Verhältnisse.»
Und dann spricht er von einer jungen Frau, die sich chirurgisch zu einem Mann umgestalten ließ, ihre bürgerliche Identität änderte und dann, «er, der sie war, aber er ist», als Mann eine Frau „heiratete“. «Sie waren zufrieden.» Ein alter Priester «sagte ihm: „Weshalb beichtest du nicht? Komm, komm, laß mich dir die Beichte abnehmen, und so wirst du die Kommunion empfangen können.“»
Daß «er, der sie war», vor Beichte und Kommunion Abstand davon genommen hätte, sich als Mann auszugeben, von jener „Ehe“ Abstand genommen hätte, davon berichtet der Papst nicht; stattdessen sagt er: «Hast du verstanden? Das Leben ist das Leben, und die Dinge muß man so nehmen, wie sie kommen.»
Dann fordert der Papst noch auf, nicht jenes Kapitell von Vézelay zu vergessen – «es ist sehr schön, sehr schön» –, von dem er zuvor schon gesprochen hatte: «Auf der einen Seite des Kapitells ist Judas ... und auf der anderen Seite des Kapitells ist Jesus, der gute Hirte ... die Lippen Jesu sind auf der einen Seite traurig, aber auf der anderen mit einem kleinen Lächeln der Komplizenschaft»; diese Darstellung gibt es nicht: der Leichenträger ist einfach ein Leichenträger, keineswegs der gute Hirte (Sandro Magister weist darauf hin, in vier Sprachen zu lesen).
Und dann: «Bitte, sagt nicht: „Der Papst wird die Trans heiligen!“ Bitte!»
Wenn ich zusammenfasse, was dabei zu verstehen ist: Der Papst ist für die Unauflöslichkeit der Ehe, für die natürliche Ordnung der Geschlechter. Aber wenn jemand dem zuwider handelt: auch gut.
«Gibt es irgendwelchen Zweifel über das, was ich gesagt habe? Ich will, daß es klar ist.»
Es scheint, der Papst propagiert hier eine Schwamm-drüber-Vergebung. Christlich aber ist etwas anderes: «Geh und sündige nicht mehr» (Joh. 8, 11). Zacchäus, von dem das gestrige (NOM) Sonntagsevangelium handelte (Luc. 19, 2-10), hatte das verstanden.
Eine Barmherzigkeit, die den Menschen den Weg zu den Sakramenten eröffnet, ohne ihnen den zur Versöhnung mit dem Herrn zu weisen, ist nicht im Sinne des Evangeliums.
Heute beginnen die Lutheraner das Jubiläumsjahr der Reformation. Für meinen Teil nehme ich das zum Anlaß, auf einen Text über Martin Luthers Leben und Lehre zu verweisen, auch wenn er von einem Autoren stammt, dessen Bruderschaft wir nicht verbunden sind: Luther, l'ennemi de la grâce de Jésus-Christ. Man beachte Luthers Begriff von Vergebung, der da sichtbar wird.

W.H.W

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Leitkultur

Donnerstag, 3. November 2016

Ein Begriff und eine inhaltsleere Debatte

Die einen fordern sie mit Emphase, die anderen polemisieren dagegen mit noch mehr Emphase.
Worum es vor allem geht, scheint das Wort „Leitkultur“ selbst zu sein.
Konkret zu sehen ist diese Polarisierung, wenn man einen „Aufruf zu einer Leit- und Rahmenkultur“ von CDU- und CSU-Politikern vom 30. September und einen Kommentar dazu von Rudolf Walther (Barbaren sind die anderen. die tageszeitung vom 3. November) gegenüberstellt.
Hochgekocht ist das Thema durch die Frage des Umgangs mit Flüchtlingen. In dieser Zeit hitziger Debatten erscheint der „Aufruf“ sehr unpolemisch, und Wörter wie „Ausländer“ oder „Flüchtling“ tauchen darin nicht auf.
Der Kommentar von Rudolf Walther andererseits verdient einige Anerkennung, wenn er schreibt: «Das Chinesische und das Englische können weder „Überlegenheit“ noch eine Leitfunktion beanspruchen, nur weil es weniger Italienisch- oder Lateinischsprechende gibt.» Und wenn er sich moquiert über einige Détails des „Aufrufs“, über «verstaubte Ladenhüter, von der „schwarz-rot-goldenen Fahne“ ... bis zur „lieb gewonnenen Heimat“», so ist das nicht abwegig: die „schwarz-rot-goldenen Fahne“ ist eine recht moderne Erscheinung, etwas älter zwar als das preußisch-hanseatische „Schwarz-weiß-rot“, aber kein Kulturgut vergleichbar etwa mit dem Danebrog oder dem französischen Lilienbanner. Und die vom Ultranationalisten und Antisemiten Hoffmann von Fallersleben gedichtete Hymne: was ist das für eine Nationalhymne, von der man ruhigen Blutes nur die dritte Strophe zu singen wagt?
Und Heimat ist Deutschland eben nicht für Ausländer, auch nicht, wenn sie hier rechtmäßig leben und das Leben hier bereichern (türkische Geschäfte etwa haben viel dazu beigetragen, das Angebot an Lebensmitteln guter Qualität hierzulande zu verbessern). Aber das ist auch unerheblich: Ausländer waren es nicht und sind es nicht, die die deutsche Heimat durch immer neue Autobahnen, Rhein-Main-Donau-Kanal, Flughafen-Startbahnen und Braunkohle-Tagebau zu verschandeln trachteten und trachten.
Doch wenn Rudolf Walther schreibt: «die Anerkennung von kulturellen Differenzen in gemischten Gesellschaften ... ist zurückgebunden an die Anerkennung universeller Minimalstandards im Recht, in der Politik und im Alltag», so zeigt sich die Absurdität dieser Kontroverse; er fährt fort: «Zu diesen Minima gehören weder Nationalhymnen noch „christlich-abendländische Werte“, wohl aber die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte, die individuelle Freiheit und Gleichheit sowie der solidarische Zusammenhalt gegen soziale Ungleichheit und Exklusion aufgrund von Herkunft, Religion oder Sprache.» Aber: die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte, die individuelle Freiheit und Gleichheit sowie der solidarische Zusammenhalt gegen soziale Ungleichheit – was wäre dies alles denn anderes als Werte des christlich geprägten Abendlandes?
Die, die gegen die Leitkultur polemisieren, wollen kaum minder Leitkultur als deren Befürworter. Und tatsächlich ist ja vieles von dieser Kultur schon strafrechtlich festgeschrieben, etwa das Verbot der Frauenbeschneidung, was wohl kein Gegner der Leitkultur multi- oder plurikulturell relativieren will. Auch der zivilrechtlich festgeschriebenen Monogamie scheint kaum ein Gegner der Leitkultur zu widersprechen. Ebensowenig widersprechen sie dem Bestehen auf ungeschriebenen Normen, so der Forderung, Frauen respektvoll zu behandeln, auch wenn ihr Auftreten nicht den Normen der anderen Kultur entspricht (allerdings sind auch für die meisten Menschen anderer Kulturen, auch der des islamischen Orients, diese Normen selbstverständlich – freilich nicht für alle: es gibt ja die bekannten Fälle sowie noch manch andere).
Die meisten Gegner der Leitkultur widersprechen nicht einmal, wenn Menschen anderer Kultur Elemente unserer Kultur unnötig aufgedrängt werden, wenn von Frauen verlangt wird, Männern, von Männern, Frauen die Hand zu drücken. Von Muslimen wird das immer wieder gefordert, während orthodoxen Juden gegenüber, die da ähnliche Normen kennen, man da zurückhaltender ist.
Ebenso unsinniger Assimilationsdruck ist es, von muslimischen Kindern und Jugendlichen zu verlangen, am Schwimmunterricht teilzunehmen in einer Weise, die mit deren Schamempfinden nicht vereinbar ist.
Der Schwimmunterricht hat seinen Ursprung im Turnunterricht, der, im nationalistischen Milieu der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts verwurzelt, von Preußen ausgehend, die Wehrhaftigkeit des Volkes stärken wollte.
Und das Kopftuch von Lehrerinnen? Es wird gerne verboten als „religiöses Symbol“. Aber eben das ist es nicht; es ist vielmehr im Islam eine moralische Norm, der in islamischen Ländern auch nicht-muslimische Frauen folgen können, ohne Anstoß zu erregen.Das Kopftuch-Problem haben sich der Staat eingehandelt, indem sie die vom NS-Regime abgeschafften und nach dessen Untergang wiedereingeführten Konfessionsschulen etwa zwei Jahrzehnte nach dem Ende dieses Regimes von neuem abschaffte (und zwar unter Regierungen aller großen Parteien bis hin zur CSU). Wenn nun Musliminnen auch der etwas strengeren Richtungen in öffentlichen Schulen als Lehrerinnen zugelassen werden sollen, was hat es für einen Sinn, ihnen abzuverlangen, gegen ihr Gewissen oder gegen ihr Schamgefühl in ihrem äußeren Auftreten ihre Religion zu dissimulieren – während Männer der gleichen Glaubensrichtungen keinen vergleichbaren Einschränkungen unterworfen werden?

W.H.W

 
Nachtrag von Dienstag, 10. Januar 2017:
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Schweiz erlaubt, muslimische Eltern zu pönalisieren, die ihre Tochter nicht am Schwimmunterricht teilnehmen lassen (Urt. v. 10.01.2017, Az. 29086/12).
Die Begründung ist bemerkenswert: «Zwar sei das Recht auf freie Religionsausübung beeinträchtigt. Für die Beeinträchtigung gebe es allerdings eine gesetzliche Grundlage und das legitime Ziel, ausländische Schüler vor der sozialen Ausgrenzung zu schützen. Ein Verstoß gegen das Menschenrecht der Religionsfreiheit liege daher nicht vor.» Mit anderen Worten: Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt und ein «legitimes Ziel», so gälte demnach das Recht auf Religionsfreiheit nicht. Und was ein «legitimes Ziel» ist, entscheiden Regierung und Gericht. Und wenn ausländische Schüler, die ihre Kultur nicht aufgeben, sozial ausgegrenzt werden, so wäre das demnach deren eigene Verantwortung.
Der EGMR liefert in seiner Entscheidung die Ausführung eines überzogenen Begriffs von Leitkultur: «Kinder hätten ein Interesse an einer umfassenden Ausbildung, die ihr die erfolgreiche Integration auch in lokale Bräuche erleichtere. ... Es gehe beim Schulschwimmen nicht nur darum, schwimmen zu lernen, sondern darüber hinaus auch darum, an gemeinsamen Aktivitäten mit den Mitschülern teilzunehmen, ohne dass die Herkunft der Eltern, deren Religion oder Überzeugungen eine besondere Rolle spielen.» Mit solcher Argumentation könnte man die Kinder auch verpflichten, sich bei örtlichen Feierlichkeiten am Bierkonsum im schützenfestüblichen Maße zu beteiligen.
Es wäre noch mitteilenswert, ob denn die strahlende junge Dame im Burkini, mit der Legal Tribune Online ihren Bericht über dieses Urteil verziert, eine zum Schwimmen zwangsverpflichtete Schülerin ist.
 
Nachtrag von Dienstag, 14. März 2017:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist mit einem ähnlichen Urteil dem EGMR gefolgt (Urt. v. 14.03.2017, Az. C-188/15): er erlaubt nun privaten Arbeitgebern, Neutralitätsregeln für Mitarbeiter mit Kundenkontakt zu erlassen.
Wer nun wird durch solche Regeln von solchen Stellen in bei Arbeitgebern mit entsprechenden Neutralitätsregeln ausgeschlossen? – oder, anders gesagt: wer ist dadurch vor seinem Gewissen verpflichtet, solchen Arbeitsstellen zu entsagen?
Christen sind es kaum: Kleriker und Ordensleute, wenn sie sich um derartige Stellen bewerben sollten, werden ohne Gewissenskonflikt auf ihre Standeskleidung verzichten können; das Kreuz der Kopten ist unauffällig. Unauffällig ist auch die Perücke verheirateter aschkenasischer Frauen. Luftgekleidete Jainas werden schwerlich unter den Bewerbern auftauchen. Es bleiben: die Kippa jüdischer Männer, der Turban der Sikhs, das Kopftuch muslimischer und gewisser christlich-freikirchlicher Frauen.
Daß dieses besondere Urteil sich gegen das Kopftuch einer Muslimin richtet (das hier wieder fälschlich als religiöses Zeichen gewertet wird), wird niemanden verwundern; daß nur Frauen solcher Ausrichtungen des Islam ausgeschlossen werden, wird nur gelegentlich beachtet.
Nachtrag von Sonntag, 30. April 2017:
Der Bundesinnenminister hat nun Thesen zur „Leitkultur“ vorgelegt: in weiten Passagen vernünftig, aber natürlich sind auch (8.) «unsere Nationalfahne und unsere Nationalhymne» wieder dabei; und an (10.) «kollektiven Erinnerungen» stehen in einer Reihe das Brandenburger Tor, der 9. November und «der Gewinn der Fußballweltmeisterschaften».
Abwegig aber ist, an dieser Stelle (9.) die USA unseren «wichtigsten außereuropäischen Freund und Partner» zu nennen. Man kann durchaus darüber diskutieren, ob es politisch opportun ist, die USA als solchen zu behandeln; es auszusprechen erwirbt in anderen außereuropäischen Ländern schwerlich Wohlwollen. Zu einer deutschen Leitkultur gehört das ganz sicher nicht.

W.H.W

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Orietur Occidens

Political correctness

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Eine bemerkenswerte Satire – oder?

Ein Zeitungsartikel über „Safe Spaces“ an britische Universitäten (Jessica Abrahams: Bitte nicht den Kopf schütteln. taz vom 14. 12. 2016) weist auf eine bemerkenswerte Satire hin, die letztes Jahr über das Petitions-Portal Change.org lief.
Die Vorgeschichte: Germaine Greer sollte an der Universität von Cardiff eine Vorlesung halten über «Frauen und Macht».
Nun wurde eine Petition in Gang gesetzt, die alle Register politischer korrekter Hysterie zog und dabei Ausdrücke von flirrender Abstrusität verwandte:
Germaine Greer – eine bekannte Feministin! – habe «wieder und wieder ihre misogynen Sichtweisen gegenüber Hinüber-Frauen (trans women) demonstriert, einschließlich beständigen Mißvergeschlechtlichens (misgendering) von Hinüber-Frauen und der Verneinung der Existenz von Hinüberfurchtsamkeit (transphobia) ...» [die Wortschöpfungen trans women und transphobia lehnen sich offenbar an den Begriff der „Transsexualität“ an].
Die reale Grundlage für diese Vorwürfe: Frau Greer hatte zuvor gelegentlich darauf hingewiesen, daß ein Mann, der sich einer chirurgischen „Geschlechtsumwandlung“ unterzogen hat, dann nach wie vor keine Frau ist.
Eine Kaskade in der Sache abwegiger Abwertungen, die in nichts als einer haßerfüllten Stimmung begründet sind; und dieser Haß wird dann Germaine Greer zugeschrieben: «.. einer Rednerin mit solch problematischen und haßerfüllten Sichtweisen ...». Frau Greers hier angesprochene Äußerungen sind etwa so haßerfüllt wie die Mitteilung, daß zweimal zwei vier ergibt – Gefühle an sich selbst nicht wahrzunehmen, statt dessen einem anderen zuzuschreiben, das nennt die Psychoanalyse Projektion.
Und schließlich: «Während zu Debatten in einer Universität ermutigt werden sollte, ist es gefährlich, einer Rednerin mit solch problematischen und haßerfüllten Sichtweisen ... Raum zu geben. Wir drängen die Cardiff-Universität, dieses Ereignis zu streichen.» Mit anderen Worten: Debatten an der Universität sind erwünscht, sofern keine anderen Meinungen als die eigene erscheinen.
Eine im Ansatz treffende, allerdings dann bis in völlige Absurdität überzogene Satire: sie fand Anklang, mehr als dreitausendmal wurde die Petition unterzeichnet.
Nur: haben alle Unterzeichner sie wirklich als Satire genommen? Es endete damit, daß Germaine Greers Vorlesung erst nach einem Monat stattfinden konnte und Polizei bereitstand, sie notfalls zu schützen.

W.H.W

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Orietur Occidens

Option für die Armen und Befreiungstheologie

Sonntag, 25. Dezember 2016

Eines nur stört an der Befreiungstheologie

Die „Option für die Armen“ – eine Selbstverständlichkeit für Christen. Was freilich verstörend ist an der Befreiungstheologie, die diese verwirklichen zu wollen für sich in Anspruch nimmt, das sind deren Protagonisten.
Ich erinnere mich, wie ich mich, Jahrzehnte ist es her, mit viel Wohlwollen begann, Ernesto Cardenals „Evangelium der Bauern von Solentiname“ zu lesen und dann entgeistert war von dessen theologischem Flachsinn. Vor einem Jahrzehnt fiel mir die Sorgsamkeit und gar Freundlichkeit auf, mit der die Kongregation für die Glaubenslehre Aussagen in einigen Passagen zweier Werke von P. Jon Sobrino zurückwies.
Nun beschert uns der Kölner Stadt-Anzeiger als besonderes Weihnachtsgeschenk ein Interview mit Leonardo Boff.
«Dieser Kardinal Burke, Leo Burke, [einer der drei vom früheren Papst Benedikt XVI. ausdrücklich so genannten «großen Kardinäle»] der jetzt – zusammen mit Ihrem Kölner Alt-Kardinal Meisner – schon wieder einen Brief geschrieben hat, ist der Donald Trump der katholischen Kirche. Aber anders als Trump, ist Burke in der Kurie jetzt kaltgestellt. ... Diese Leute glauben tatsächlich, sie müssten den Papst korrigieren. Als ob sie über dem Papst stünden. So etwas ist ungewöhnlich, wenn nicht beispiellos in der Kirchengeschichte. Man kann den Papst kritisieren, mit ihm diskutieren. Das habe ich auch oft genug getan. Aber dass Kardinäle den Papst öffentlich der Verbreitung von theologischen Fehlern oder gar Irrlehren bezichtigen, das – meine ich – ist zu viel. Das ist ein Affront, den der Papst sich nicht gefallen lassen kann. Der Papst kann nicht verurteilt werden, das ist Lehre der Kirche.»
Interessant sind diese Aussagen besonders, wenn man sie mit dem vergleicht, wie L. Boff zuvor in einem Interview mit dem Stern über den seinerzeitigen Papst Benedikt XVI. sprach:
«Als Ratzinger dann nach Rom ging, übernahm er die Logik des römischen Systems, die Logik der Macht. Das enttäuschte mich. Als Papst wurde er noch schlimmer. ... Zuerst war Ratzinger konservativ, heute ist er von Grund auf reaktionär. Er verurteilt alles Moderne, will die Kirche des 19. Jahrhunderts erhalten. Ratzinger ist ein Professorenpapst, kein Hirte. Kein Charisma, keine Ausstrahlung.»
Nichtsdestoweniger hat L. Boff darin recht: der Papst kann nicht verurteilt werden. Allerdings: wenn ein Papst sich theologische Fehler zuschulden kommen ließe oder gar Irrlehren verbreitete – was ihm die vier Kardinäle in ihren Dubia freilich gar nicht unterstellen –, so dürfte und müßte das durchaus korrigiert werden.
Interessant ist auch, daß in demselben Interview, in dem L. Boff sich auf die Lehre der Kirche beruft, er auch erklärt:
«Das Göttliche liegt in uns selbst. In Jesus hat es sich am deutlichsten gezeigt. Aber es ist in allen Menschen. In einer evolutiven Sicht kommt Jesus nicht von außen zur Welt, sondern wächst aus ihr heraus. Jesus ist die Erscheinung des Göttlichen in der Evolution – aber nicht die einzige. Das Göttliche erscheint auch in Buddha, in Mahatma Gandhi und anderen großen Glaubensgestalten.»
Das nun ist nicht Lehre der Kirche.
Im März 2013 gab Clodovis Boff, Leonardo Boffs Bruder, enttäuschter ehemaliger Anhänger der Befreiungstheologie, der Folha de S.Paulo ein Interview, in dem er Benedikt XVI. gegen den Vorwurf verteidigte, er sei „der große Feind der Befreiungstheologie“ gewesen:
«Isso é uma caricatura. Nos dois documentos que publicou, Ratzinger defendeu o projeto essencial da Teologia da Libertação: compromisso com os pobres como consequência da fé.
– Das ist eine Karikatur. In den zwei Dokumenten, die er veröffentlichte, verteidigte Ratzinger das wesentliche Projekt der Befreiungstheologie: Verpflichtung den Armen gegenüber als Konsequenz des Glaubens.»
Er steht für eine Befreiungstheologie anderer Art:
«Desde o início, sempre fui claro sobre a importância de colocar Cristo como o fundamento de toda a teologia. No discurso hegemônico da Teologia da Libertação, no entanto, eu notava que essa fé em Cristo só aparecia em segundo plano.
– Von Anfang an war ich mir im klaren über die Wichtigkeit, Christus als Fundament aller Theologie zu setzen. Im vorherrschenden Diskurs der Befreiungstheologie jedoch bemerkte ich, daß dieser Glaube an Christus nur an zweiter Stelle erschien.»
«A modernidade não tem mais nada a dizer ao homem pós-moderno. Quais as ideologias que movem o mundo? Marxismo? Socialismo? Liberalismo? Neoliberalismo? Todas perderam credibilidade. Quem tem algo a dizer? As religiões e, sobretudo no Ocidente, a Igreja Católica.
– Die Moderne hat dem postmodernen Menschen nichts mehr zu sagen. Was sind das für Ideologien, die die Welt bewegen? Marxismus? Sozialismus? Liberalismus? Neoliberalismus? Alle verlieren Glaubwürdigkeit. Wer hat etwas zu sagen? Die Religionen und, vor allem im Westen, die katholische Kirche.»

W.H.W

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Glyphosat

Mittwoch, 15. März 2017

In dubio pro veneno?

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) hatte das Herbizid Glyphosat als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft. Die Antwort der EU: sie holte die Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein; diese nun stufte es als nicht krebserregend ein. Die naheliegende Folge: in der EU könnte ermöglicht werden, das zur Zeit nur vorläufig zugelassene Mittel dauerhaft zuzulassen.
Auf eine Anfrage der taz (Jost Maurin: Niederlage für Glyphosatgegner) antwortete die ECHA: «Verschiedene Forscher könnten wissenschaftliche Erkenntnisse „unterschiedlich interpretieren und gewichten“. Zudem würden Zulassungsbehörden auch Studien der Industrie auswerten, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die IARC dagegen lehnt es ab, Industriedaten zu verwenden, die praktisch geheim sind.» (→ ECHA / Asset Publisher: Glyphosat)
Das heißt:
(1.) Wenn man je nach Interpretation und Gewichtung der Fakten ein Agrargift als wahrscheinlich oder aber als doch nicht krebserregend einschätzen kann, so reicht diese Uneindeutigkeit aus, es auf den Äckern zuzulassen.
(2.) Nicht öffentliche Studien der Industrieunternehmen dürfen zugezogen werden, ungeachtet der Tatsache, (a) daß sie – Studien, die im Auftrag der Unternehmen hergestellt wurden – nicht verläßlich unparteiisch sind und (b) daß sie – nicht öffentlich zugänglich – der wissenschaftlichen Diskusssion entzogen sind.
Gar nicht einbezogen in die Frage der Zulassung scheinen die Umweltfolgen zu werden (der taz-Autor weist dankenswerterweise darauf hin): «Unbestritten sei zudem, dass Glyphosat maßgeblich verantwortlich für das Artensterben in der Agrarlandschaft sei. „Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat die Nahrungspflanzen von Schmetterlingen, Bienen und Vögeln, es tötet alles Grün und zerstört die Lebensräume von wichtigen Nützlingen“, so Moldenhauer» (Heike Moldenhauer, Pestizidexpertin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [BUND]).

W.H.W

Nachtrag von Dienstag, 2. April 2019:
Einer Organisation – „FragDenStaat“ – ist, nachdem sie eine Abmahnung von Seiten dieses Instituts erhalten hatte, nun gerichtlich durch einstweilige Verfügung verboten worden, ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung über die Krebsrisiken von Glyphosat zu veröffentlichen, das auf Kosten des Staats von Beamten erstellt worden ist.
Nachtrag von Mittwoch, 10. April 2019:
Das Insektensterben soll weitergehen: «Ende Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 18 Pestizide bis Ende des Jahres für den deutschen Markt zugelassen, obwohl das Umweltbundesamt sein Einvernehmen für die Zulassung nicht erteilt hatte», Pestizide, die Bienen und andere wichtige Nutzinsekten schädigen und so den Obstbau gefährden.
Der BUND hat Widerspruch eingelegt.

W.H.W

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Orietur Occidens

Jungenbeschneidung

Montag, 24. April 2017

Eine Bahn für Antisemitismus durch die Hintertür

Der Gedenktag der Scho’a, der 28. Nisan, fällt in diesem Jahr auf den 24. April, den Gedenktag des Aghet, des Völkermordes an den Armeniern. An diesem Tag trifft in meinem e-Postfach die Einladung zu einer «anerkannten Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein» ein, die als «Eine Bestandsaufnahme» zum Thema «Jungenbeschneidung in Deutschland» bezeichnet wird.
In der Einladung heißt es: «Betroffene suchen zunehmend Rat und Hilfe bei ... Häufig ist dort über ... sowie mögliche negative Folgen ihrer Entfernung noch wenig bekannt. ... Es gilt, diesem kontroversen Thema eine Plattform für einen sachlich fundierten und respektvollen Dialog mit allen Interessierten zu schaffen.»
Unter den Vortragenden erscheint jüdischerseits der «Vice Chairman of Intact Denmark – Association against Child Circumcision», d.h. der Vize-Vorsitzende einer Assoziation gegen Kinderbeschneidung, islamischerseits ein «ehemaliges Mitglied der Deutschen Islam Konferenz», eine Frau nämlich, die, so Wikipedia, «als profilierte Islamkritikerin» gilt, und ein «leidvoll Betroffener», ansonsten noch Mediziner, ein Jurist, eine Journalistin und ein weiterer «leidvoll Betroffener». Kein ernsthafter Theologe oder Philosoph oder Psychologe, kein unvoreingenommener Kulturwissenschaftler.
«Weitere Informationen» bieten Links, von denen keines eine andere Position zu bieten scheint; keine jüdische Adresse ist dabei, wohl aber pro familia NRW – offenbar nach dem Prinzip: töten darf man kleine Jungen, nicht aber beschneiden.
Der Anlaß: «Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.» Ein Urteil, das rechtlich eigentlich bedeutungslos ist, denn es stehen ihm die unverletzliche (Art. 4 (1) GG) «Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses» und das Recht auf «ungestörte Religionsausübung» (Art. 4 (2) GG) entgegen, die wie alle Grundrechte «Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht» binden (Art. 1 (3) GG).
Der Bundestag hat schließlich, am 12. Dezember 2012, mit einem Gesetz für Klarheit gesorgt: Eltern haben danach grundsätzlich das Recht, «bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen.» Die eine Schwäche des Gesetzes: es erlaubt somit auch Beschneidungen auf Grund naïv-medizinisch-prophylaktisch begründeter Modeströmungen, wie sie zur Zeit in den USA verbreitet sind.
Siehe auch: • Deutsche Richter gegen das Judentum •
Und nun, am Gedenktag der Scho’a, gibt eine Einladung zu einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung der Neigung Ausdruck, «auch der genitalen Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen», sprich: jüdischen Eltern zu untersagen, ihre Söhne hierzulande nach ihrer Religion aufzuziehen.
Siehe auch: • Beschneidung – immer noch bekämpft •

W.H.W

 
Nachtrag von Donnerstag, 4. Mai:
Während von einem Institut des Universitätsklinikums Düsseldorf für den bedeutungsträchtigen 8. Mai diese Veranstaltung angesetzt ist, ist von Ärzteblatt, tageszeitung und der namibischen AZ zu erfahren, daß Weltgesundheitsorganisation und USA massiv die „freiwillige medizinische Beschneidung“ von Jungen und Männern in Afrika vorantreiben, die angeblich vor HIV-Infektionen schütze, die freilich durchaus nicht immer freiwillig ist.

W.H.W

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Orietur Occidens

Protektionismus

Dienstag, 9. Mai 2017

Nahe der Bundesregierung – fern der Verfassung

Zwei Konferenzen in Berlin:
«Globalisierung in der Sackgasse – Visionen für den Neustart», ausgerichtet von DGB, Misereor, Greenpeace und anderen. Die Ausrichtung, formuliert von seiten eines der Ausrichter (Michael Weiland, Greenpeace): «Soziale und Umweltschutzstandards dürfen nicht als Handelshemmnisse angesehen werden.»
«Business 20» unter der Präsidentschaft der großen Wirtschaftsverbände, von BDI, BDA und DIHK. Die Ausrichtung, formuliert von seiten eines der Ausrichter (Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des BDI): «Deutschland profitiert vom Welthandel wie nur wenige Länder. ... Zwei Trends in der Weltwirtschaft sind besonders beunruhigend: Erstens ... Hinzu kommt zweitens, dass in immer mehr Ländern der Nutzen von Handel und Globalisierung in Frage gestellt wird. Verhandlungen über Freihandelsabkommen kommen nur schleppend voran, denken wir an TTIP. Verträge, die im Grunde schon fertig sind, werden torpediert – wie jüngst das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). ... Die G20-Länder sollten die WTO mandatieren, die Handelspolitiken der G20-Länder schärfer zu überwachen und Protektionismussünder rigoroser zu benennen.»
Was es bedeutet, daß Deutschland vom Welthandel profitiert wie nur wenige Länder, sagt er nicht: Deutschland hat einen großen Handelsbilanzüberschuß, mit anderen Worten: es produziert und exportiert Waren, deren Gegenwert nicht in Gestalt anderer Waren in Deutschland ankommt, wo er Nutzen brächte, sondern in den belieferten Ländern bleibt in Gestalt von Schulden, wodurch er, zunächst diesen Ländern, Schaden bringt. Aber das sagt er nicht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem unberührbaren Teil (Art. 79 (3) GG) ihrer Verfassung nach ein «sozialer Bundesstaat» (Art. 20 (1) GG). Da so manche andere Länder geringere «soziale und Umweltschutzstandards» haben als die Bundesrepublik und dadurch bei Freihandel Handelsvorteile haben, da so bei Freihandel der Abbau jener Standards vom „Markt“ belohnt, ihr Abbau vom Markt bestraft wird, zudem geringe Löhne und „steuerliche Anreize“, also verminderte Unternehmenssteuern, Steuerdumping, begünstigt werden, erfordert unsere Verfassung, die Bundesrepublik vor solchen Folgen des Freihandels zu schützen. Solches Schützen – protegere – ist das, was man „Protektionismus“ nennen. Somit ist es verfassungsfeindlich, Protektionismus unterbinden zu wollen.
Und die Aufforderung, die WTO, eine Handelsorganisation, zu «mandatieren, die Handelspolitiken der G20-Länder schärfer zu überwachen und Protektionismussünder rigoroser zu benennen», zeigt ihren pikanten Charakter sehr klar vor dem Hintergrund der Artikel 20 und 38.
Art. 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke ... und durch besondere Organe der Gesetzgebung ... ausgeübt.
...
Art. 38:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
...
Doch diese Wirtschaftsverbände, BDI, BDA und DIHK, sind «von der Bundesregierung gebeten worden», «den Business-20-Prozess zu koordinieren»; und Bundeskanzlerin, Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsministerin erschienen nicht bei der verfassungsfreundlichen Konferenz «Globalisierung in der Sackgasse», sondern bei «Business 20».
«Allein die Existenz der G20 bedeutet, dass Abschottung und Protektionismus Wege in die Sackgasse, aber nicht Wege nach vorne sind», sagte dort die Bundeskanzlerin.
Der Hauptgeschäftsführer des BDI schließt: «Die B20 vertritt mit einer Stimme die Wirtschaft der G20-Länder. Die Empfehlungen der B20 an die G20 haben Gewicht. Ihre Empfehlungen fanden in den letzten Jahren regelmäßig Eingang in die offiziellen Stellungnahmen der G20-Staaten.»

W.H.W

Nachtrag von Donnerstag, 11. Mai 2017:
Der designierte französische Präsident schlägt vor, staatliche Behörden zu verpflichten, Waren nur mehr von Unternehmen zu kaufen, die überwiegend in Europa produzieren. Ein Vorschlag, der sicher seine Grenzen hat – Kaffee etwa wird in Europa einfach zu wenig angebaut, selbst wenn man die französischen DOM und TOM dazurechnet –, der aber, wenn in sinnvolle rechtliche Form gefaßt (so auch Preistreiberei ausschließt), in der Tat dazu dienen kann, die heimische Wirtschaft zu stärken: die Steuern der betreffenden Unternehmen blieben in Europa, und die Staaten könnten mit ihren Käufen wenn auch nicht die lokale, so doch die europäische Wirtschaft fördern.
Doch die Reaktion von EU-Kommission und deutscher Bundesregierung: das sei Protektionismus. Stattdessen «müsse Europa „nicht auf Buy European, sondern auf Reziprozität setzen“ und von seinen Handelspartnern außerhalb der EU denselben Marktzugang verlangen, wie ihn ihre Unternehmen in Europa bekämen. „Das wollen wir in China, das wollen wir in den USA“, sagte [der deutsche Wirtschaftsstaatsekretär] Machnig. Und dies sei „die beste Antwort“» (DWN). Das heißt, die Bundesregierung will jenen Exportüberschuß weiter ausbauen, der Deutschland nichts nutzt und anderen Ländern (natürlich: den USA am wenigsten) schadet.
Und die EU-Kommission «sieht darin ... eine Beschränkung des Wettbewerbs und Nachteile für die Verbraucher» (taz). Als sei Wettbewerb ein Wert an sich; und als seien Verbraucher nur Verbraucher und nicht großenteils auch Menschen, die von ihrer Arbeit leben und ihren Verbrauch bezahlen, in deren Sinne es ist, wenn Waren gekauft werden, die in Europa, also von ihnen produziert werden.

W.H.W

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Orietur Occidens

„Ehe für alle“

Freitag, 2. Juni 2017

Unsinn auf verschiedenen Ebenen

„Ehe für alle“ wird gefordert von einschlägigen Parteien und von Regierungen ganzer Bundesländer.
„Ehe für alle“: was heißt das? Nehmen wir einmal das Wort beim Wort: es würden demnach alle Menschen verheiratet. Wer bisher keinen Mann, keine Frau gefunden hat: ihm würde also geholfen. Wie geht das? Werden mögliche Ehepartner verpflichtet? Und wenn es zahlenmäßig nicht aufgeht – für jede Frau ein Mann, für jeden Mann eine Frau –, müßte da die Polygamie eingeführt werden? Wenn aber jemand durchaus nicht heiraten will?
Nein, in dieser Hinsicht darf man unbesorgt sein: eine Ehepflicht ist nicht gemeint. Nehmen wir also das Wort etwas lockerer beim Wort: alle dürfen fortan heiraten. Nun dürfen aber bisher schon alle, die mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sind, heiraten. Nehmen wir das Wort in dieser Weise, so hieße das: das Mindestalter für die Ehe wird um 18¾ Jahre gesenkt (um 18¾ Jahre, weil das Alter ja erst von der Geburt an gezählt wird).
Die Unsinnigkeit des Ausdrucks weist auf die Unsinnigkeit der Sache.
Ein Lógos spermatikós von Konfuzius (K‘ung [fu] tzï):
«.. um die Regierung auszuüben. Was würde der Meister zuerst in Angriff nehmen?»

Der Meister sprach: «Sicherlich die Richtigstellung der Begriffe.» ... «.. Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht; stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zustande ...»
(Lun Yü, XIII, 3, nach der Übersetzung von Richard Wilhelm).
Nein, auch das ist nicht gemeint. „Ehe für alle“ soll nicht das bedeuten, was diese Worte sagen. Ein wenig näher kämen wir dem Gemeinten, wenn wir läsen: ein jeder darf heiraten, wen immer er will. Dafür aber gibt es bisher kaum Einschränkungen: nur enge Verwandte dürfen nicht heiraten; und wer schon verheiratet ist, darf nicht zusätzlich eine weitere Ehe eingehen. Sollen also inzestuöse Ehen oder Polygamie legalisiert werden?
Nein, es ist viel absurder: Verbindungen von Menschen gleichen Geschlechts sollen den Titel „Ehe“ erhalten.
Wohlgemerkt: es geht nicht darum, ob homosexuell empfindende oder auch handelnde Menschen heiraten dürfen – das dürfen sie ohnehin; und es gibt durchaus solche Menschen, die wirklich (und nicht etwa nur zum Schein) verheiratet sind, denn sexuelle Neigung zu Menschen des gleichen Geschlechts schließt eine liebevolle Beziehung zu einem Menschen des anderen Geschlechts nicht aus (wenn auch jene Neigung dem Eheglück nicht zuträglich ist).
Die Ehe als Verbindung von Frau und Mann ist eine menschliche Grundgegebenheit, über alle Kulturen gleichermaßen ausgebreitet, sie gehört dem Humanum an. Das christliche Eheverständnis, das in Europa prägend war, hat nur einige besondere Regelungen gebracht, vor allem die ausschließliche Einehe und die gleiche Verpflichtung zu ehelicher Treue für Mann und Frau. «Nicht einmal die Griechen der Antike, die homosexuellem Handeln gegenüber großenteils sehr wohlgesonnen waren, dachten daran, so etwas wie gleichgeschlechtliche Ehen einführen zu wollen» (W.H.W: Was ist eigentlich abendländisch? E&E 20 (2015), S. 48).
In ihrem Wesen ist die Ehe demzufolge allen willkürlichen Regelungen, also auch allen willkürlichen staatlichen Regelungen entzogen. Was hier gefordert wird, ist nur, etwas „Ehe“ zu nennen, was keine Ehe ist.

W.H.W

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 Abtreibung 

Freitag, 2. Juni 2017

Was Kindern verwehrt bleibt, wird wenigstens Kälbern zugestanden

Ein Gesetzentwurf liegt vor, der ein Schlachtverbot für hochträchtige Tiere ausspricht, dabei Schafe und Ziegen ausnimmt. Heute hat der Bundesrat diesen Gesetzentwurf gebilligt, die Ausnahmen aber moniert und, so wie es der Tierschutzbund fordert, ein grundsätzliches Schlachtverbot sämtlicher trächtiger Nutztiere verlangt.
Die Begründung: die Qualen, die die ungeborenen Tiere bei der Schlachtung des Muttertiers erleiden. «Sind es bereits lebensfähige Kälbchen, ersticken sie nach der Betäubung des Muttertieres in der Gebärmutter elendig» (Tierschutzbund).
Die Leiden eines ungeborenen Tiers im Mutterleib sind sehr verwandt mit denen eines ungeborenen Kindes bei der Abtreibung.
Das Empfinden von Schmerzen wird von Befürwortern der Zulassung der Abtreibung Kindern im früheren Stadium der Schwangerschaft abgesprochen, bei Spätabtreibungen behinderter Kinder ignoriert. Tieren gegenüber bekommt nun allmählich die Menschlichkeit mehr Raum.
Allerdings umfaßt dieser Gesetzentwurf auch eine Bestimmung, die nach einer weiteren moralischen Anmerkung verlangt.

W.H.W

Nachtrag von Donnerstag, 13. Juni 2019:
« Engels:
Die massenhafte Kükentötung bleibt übergangsweise erlaubt, bis ...
...
Künast: ... Sachverständige sagen, ab dem siebten Tag empfinden die Föten schon Schmerzen. Dann dürfte es nach Tierschutzgesetz gar nicht möglich sein. »
(Kükenschreddern / „Das ist Agrarkriminalität“. Renate Künast im Gespräch mit Silvia Engels. Deutschlandfunk)

W.H.W

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BSE

Freitag, 2. Juni 2017

Wider die Natur

In demselben Gesetz, in dem das Schlachtverbot für hochträchtige Kühe erlassen wird, wird das Verfütterungsverbot von tierischen Fetten an Wiederkäuer aufgehoben. «Futtermittel aus Fettgewebe tierischen Ursprungs ... dürfen damit wieder an Rinder verfüttert werden. Es bestehe kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher mehr, heißt es zur Begründung.»
Zur Erinnerung: in den achtziger und neunziger Jahren verbreitete sich die bovine spongiforme Enzephalopathie in Großbritannien und dann auch in anderen Ländern. Etwa 180.000 Rinder starben daran, über vier Millionen wurden notgeschlachtet, die Kadaver verbrannt. Die Ursache: die Fütterung von Rindern mit Tiermehl. Aber auch die Schlachtung von Tieren aus ökologischer Landwirtschaft – so etwa der Rinder eines Klosters –, die nie mit Tiermehl in Berührung gekommen waren, wurde erzwungen.
Unter Menschen, die infiziertes Rindfleisch gegessen hatten, kam es nicht, wie zunächst befürchtet, zu einem Massensterben, aber es sind doch mindestens 177 Menschen daran gestorben.
Und nun, da seit etwa zehn Jahren die Seuche fast ausgerottet erscheint, darf es mit neuerlicher Verfütterung von Futtermitteln «aus Fettgewebe tierischen Ursprungs» in eine neue Runde gehen.
Es geht ethisch um Menschenleben, um Tiere und um den wirtschaftlichen Bestand von Bauernhöfen.
Doch auch wenn es gut gehen sollte, ist es nicht gut – es geht um Grundsätzliches:
Die Verfütterung tierischer Futtermittel an Wiederkäuer ist wider die Natur.

W.H.W

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Terre des femmes

Freitag, 23. Juni 2017

Verschärfte Leitkultur und strenge Denkabstinenz

Ein Antrag des Vorstands wurde bei der jüngsten Vollversammlung von Terre des femmes verabschiedet (taz), der in der Schärfe, mit der er Leitkultur einfordert, jenen „Aufruf“ von CDU- und CSU-Politikern von letztem Herbst und die Thesen des Bundesinnnenministers weit hinter sich läßt: «.. dass Terre des femmes ein gesetzliches Verbot des sogenannten „Kinderkopftuchs“ ... fordert.» Das heißt, daß allen minderjährigen Mädchen verboten werden soll, «im öffentlichen Raum vor allem in Ausbildungsinstitutionen» ein Kopftuch zu tragen. Zu Ehren von Terre des femmes ist allerdings zu sagen, daß innerhalb des Verbandes es heftigen Widerspruch gibt.
Den Vogel ab schießt aber eine mit Terre des femmes verbundene Frau, Ruth Meding, die erklärt: «Wir stehen solidarisch an der Seite jeder Frau, die sich unterdrückt oder zu irgendetwas gezwungen fühlt, sei es ein Kopftuch oder eine Ehe.» Wenn sie nun «solidarisch an der Seite jeder Frau» steht, «die sich unterdrückt oder zu irgendetwas gezwungen fühlt», so müßte sie folgerichtig auch solidarisch an der Seite jeder Frau stehen, die sich gezwungen fühlt, auf ihr Kopftuch zu verzichten.

W.H.W

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Juli 2017 — Januar 2020:
• MORALIA VII •
Ab März 2020:
• MORALIA VIII •

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