Moralia IV

Aus alter Zeit:
• DIE REVOLUTION IN L •
Mai 2005 — März 2007:
• MORALIA I •
April 2007 — April 2010:
• MORALIA II •
April 2010 — August 2012:
• MORALIA III •

Orietur Occidens

Wirtschaftsliberalismus

Donnerstag, 23. August 2012

Ein falscher Freund

Der anstehende US-amerikanische Wahlkampf bewegt auch hierzulande die Menschen. Präsident Obama fördert mittlerweile die Abtreibung in einem Maße, das das übersteigt, was man sonst von liberalen Politikern gewohnt ist; er droht, Menschen gegen ihr Gewissen zur Beteiligung zu zwingen. «Ein Gehorsam, der die Seelen der Menschen knechtet, der in das innerste Heiligtum der menschlichen Freiheit, in das Gewissen, greift, ist roheste Barbarei!» sagte der selige Bischof Clemens August Graf von Galen in einer Predigt 1936 in Xanten.
Und nun heißt es, ein gläubiger Katholik werde republikanischer Kandidat für die Vizepräsidentschaft. Hoffnung für viele Christen; nur: wie katholisch ist Paul Ryan wirklich?

Der Kandidat

Seit seine Kandidatur angesagt ist, gibt es begeisterte katholische Kommentare. Und in der Tat: er ist engagiert gegen Abtreibung, gegen die „Homo-Ehe“, gegen das staatliche Ausstreuen von Empfängnisverhütungsmitteln.
„kath.net“ führt seit zehn Tagen geradezu eine Kampagne für diesen Kandidaten; doch auch hier, in den Posita dieses Situs ist auch ganz anderes zu lesen: Als Chef des Haushaltsausschusses des Repräsentantenhauses wolle er den Staat noch mehr beschränken und in den kommenden Jahren gewaltige Beträge beim Haushalt einsparen. Von einem Bischof der US-Bischofskonferenz wurde daraufhin kritisiert, daß arme und schutzlose Menschen von den Kürzungen davon unverhältnismäßig stark betroffen seien – dabei sei nicht vergessen, daß auch der, der nötige Sozialleistungen streicht, damit die Abtreibung fördert.
Der Bischof von Stockton, Mgr. Stephen Blaire, stellte fest, die von Paul Ryan geplanten Einsparungen «verfehlten den „moralischen Basistest“», seien «eine direkte Bedrohung ihrer menschlichen Würde» („ihrer“: der Kinder von Immigranten, die er unter anderen wirtschaftlich Benachteiligten anführt).
Aus der säkularen Presse ist zu erfahren, er sei Anhänger des Neoliberalismus im Ungeist von Hayek und Friedman; die staatliche Gesundheitsfürsorge wolle er ebenso stark kürzen wie die staatlichen Programme zur Unterstützung der Armen. Diesem Sparkurs zum Trotz aber habe er stets allen Steuersenkungen zugestimmt.
Und er habe als Abgeordneter die Kriegsausgaben unter der Präsidentschaft von George W. Bush nicht moniert – man erinnere sich: kurz vor dem Iraq-Krieg hat Papst Johannes Paul II. in einer Ansprache die Politiker der Welt zum „Nein zum Krieg“ aufgerufen.
Der Krieg unter Präsident George W. Bush führte bekanntlich zu einer ausgedehnten und brutalen Christenverfolgung. Nun droht sich, unter dem jetzigen Präsidenten, die Geschichte zu wiederholen: mittlerweile ist es klar, daß der militärische Kern der Rebellen in Syrien aus Ultra-Islamisten besteht, „al-Qâ‘ida“-nah ist, und daß diese Rebellen von der US-amerikanischen Regierung unterstützt werden.
Dann aber zitiert „kath.net“ den Erzbischof von Denver, Mgr. Samuel Aquila, der wohl weiß: «Seine Sichtweise auf den Finanzhaushalt wurde als irgendwie anti-katholisch verdammt – selbst von ein paar amerikanischen Bischöfen», daß «die Finanzpläne von Ryan einige Programme zugunsten materiell Armer reduzieren» würden. «Dies hätte ernste Auswirkungen auf viele Amerikaner. Doch Ryan beansprucht, dass ...» – hier bringt der Bischof gängige neoliberale Ausflüchte. «Ryan ist überzeugt, dass Amerika bald bankrott sein werde und dass wir deshalb harte Entscheidungen treffen müssten.» Zitiert wird der Bischof von New York, Timothy Kardinal Dolan: «Ein staatliches Sparprogramm, verbunden mit Steuererleichterungen [(!)], würde zwar den Armen vorübergehend Erschwernisse zumuten, doch wo staatlicherseits die Finanzkraft für Wohlfahrtsprogramme fehle, sei dies nicht in sich unchristlich.»
Der Ordinarius des Kandidaten, der Bischof von Madison, Mgr Robert Morlino wird zitiert: «Deshalb stehe es „weder mir noch einem anderen Bischof oder Priester“ zu, die Budgetvorstellungen des Kongressabgeordneten Ryan zu besprechen». In der Tat können Katholiken wirtschaftspolitisch verschiedener Ansicht sein. Doch sie müssen ehrlich sein. Wenn der Staat kein Geld habe für Wohlfahrtsprogramme, «bald bankrott sein werde», wenn aber Steuern erleichtert werden, so ist es die Entscheidung der verantwortlichen Politiker, daß der Staat kein Geld hat; es ist deren Entscheidung, den Armen gravierende Einschränkungen zugunsten der Wohlhabenden zuzumuten. Hierzu hat die katholische Moral durchaus etwas zu sagen. Und sich dann zurückzuziehen hinter fehlende Finanzkraft und drohenden Bankrott ist zutiefst heuchlerisch.
Vom selben Bischof ist zu erfahren: «Einige der wichtigsten Themen bei der Bildung eines katholischen Gewissens sind folgende: Die Heiligkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, Ehe, Religions- und Gewissensfreiheit sowie auch das Recht auf Privatbesitz.» Abgesehen davon, daß Privatbesitz eine vielschichtige Sache ist – verstanden werden darunter Dinge von den persönlichen Gebrauchsgütern bis zur wirtschaftlichen Manövriermasse von Konzernen –: ihn in dieser erlauchten Reihe von Grundwerten genannt zu finden, ist eigentümlich; die katholische Lehre sieht das anders: «quod competit homini circa res exteriores, est usus ipsarum: et quantum ad hoc non debet homo habere res exteriores ut proprias, sed ut communes», schrieb der heilige Thomas (S.Th. II-II, q. 66, a.2 unter «Respondeo».

Wirtschaftsliberalismus

Wenn Bischöfe erschreckt sind von der Politik des gegenwärtigen Präsidenten, einen Wechsel wollen: ich kann es verstehen. Doch das rechtfertigt nicht, für gut katholisch auszugeben, was nicht katholisch ist. Wirtschaftsliberalismus ist Götzendienst, ist begründet im atheistischen Morast des XVIII. Jahrhunderts. Vor einem Jahr bin ich auf einen anderen US-amerikanischen Politiker gestoßen, der sich zum katholischen Glauben bekehrt und, nicht gleich, aber dann doch sich konsequenterweise vom Wirtschaftsliberalismus losgesagt hat. Und das Civitas-Institut hat bald darauf die katholische Haltung zu „Privateigentum und Naturrecht“ klargelegt.
Doch heute kommt der Eindruck auf, Katholiken wollten sich mit dieser Ideologie versöhnen. „kath.net“ erweckt diesen Eindruck: Wohlwollend wird dort ein Buch vorgestellt: „Jesus, der Kapitalist“, erschienen in einem „Finanzbuchverlag“! Hanebüchene Anschauungen finden sich da: «Sowohl im Christentum als auch im Kapitalismus habe der Einzelne einen hohen Stellenwert». Einmal abgesehen vom Wort „Stellenwert“: in der marktliberalen Ausformung des Kapitalismus, die hier gemeint ist (das sei ausdrücklich hinzugefügt, weil von den Kommunisten ja alles „Kapitalismus“ genannt wurde, was nicht Staatswirtschaft war), ist es nicht der einzelne, der einen hohen Wert hat, sondern die Wirtschaftsmacht.
Wenn ein Politiker schlecht ist, Böses vertritt, dann folgt daraus nicht, daß sein Gegner gut sei, daß das, was er vertritt, gutzuheißen sei. Ich pflichte dem Psalmisten bei: «Nolite confidere in principibus, in filiis hominum, in quibus non est salus» (Ps. 145 [146], 2-3).

W.H.W

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Ausländerfeindliche Anschläge

Freitag, 24. August 2012

Wo herrscht militante Ausländerfeindlichkeit?

Ständig noch neue Nachrichten gibt es von der «NSU» genannten Zwickauer Terrorzelle, die eine Reihe von Morden an Ausländern begangen hat. Zur gleichen Zeit wird daran erinnert, was vor zwanzig Jahren geschah: am 24. August brannte in Rostock-Lichtenhagen das Asylbewerberheim; obwohl es seit zwei Tagen belagert worden war von Rechtsradikalen, konnte die Feuerwehr erst nach zwei Stunden erscheinen, die Polizei war nicht mehr präsent. Dies war ein Ereignis aus einer Serie ausländerfeindlicher Anschläge in den frühen Neunziger Jahren in Deutschland, es gab den Mord an einem Afrikaner 1990 in Eberswalde, die Anschläge auf Ausländerunterkünfte 1991 in Hoyerswerda, 1992 außer in Lichtenhagen auch in Hünxe und Mölln, 1993 in Solingen, 1996 in Lübeck, die schweren Übergriffe 1992 in der Quedlinburger Neustadt, 1994 in Magdeburg.
Es ging weiter: Aus Orten des Rems-Murr-Kreises, der ehemaligen Landkreise Waiblingen und Backnang, kamen Nachrichten von Brandanschlägen gegen Ausländer, im August 2000 in Waiblingen, im Oktober 2003 in Murrhardt, im April 2011 in Winterbach. In der Lutherstadt Eisleben wurde im April 2012 bei einem Angriff auf eine Familie aus Syrien ein Mann schwer verletzt.
Und zudem von 2000 bis 2006 die Mordserie der Zwickauer Terrorzelle.
Was hilft gegen Ausländerfeindlichkeit? — Der katholische Glaube.
Keiner dieser Anschläge geschah in Gebieten mit traditionell katholischer Bevölkerung, sieht man von den Morden ab, die die Zwickauer Terrorzelle, deren Mitglieder aus dem unkatholischen Jena stammten, in Köln und München begangen hat.
Schon vor achtzig Jahren erhielt ja bei den Reichstagswahlen vom Juli 1932 die NSDAP dort, wo überwiegend Katholiken wohnten, wesentlich weniger Stimmen als in anderen Gebieten (es gab nur ganz wenig überwiegend von Katholiken bewohnte Wahlkreise mit einer mittleren Zahl von Wählern der NSDAP; umgekehrte Ausnahmen – wenig Wählerstimmen für die Nationalsozialisten, wo nur wenig Katholiken lebten – gab es etwas mehr, doch viele waren es nicht).

W.H.W

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Wirtschaftsliberalismus

Mittwoch, 5. September 2012

Republikanergerechte Uminterpretation der katholischen Soziallehre

Wenn Katholiken in den USA sich einen anderen Präsidenten wünschen: ich kann es verstehen. Wenn das zum Anlaß genommen wird, die unchristliche Haltung eines „katholischen“ Gegenkandidaten (im zweiten Glied) zu rechtfertigen, gar die Lehre der Kirche umzuinterpretieren: das ist nicht zu billigen.
Ein Wirtschaftsprofessor und eine Theologin aber versuchen sich daran, und kath.net gibt es wieder: die Budgetvorschläge jenes Kandidaten «zeigen, daß er ein besseres Verständnis der katholischen Soziallehre hat, als viele amerikanische Bischöfe», meinen sie. Doch auf diese Soziallehre gehen sie nicht ein. Das zeigt: hier handelt es sich um noch Grundlegenderes als um die großen Sozialenzykliken.
Wortgeklingel: «Nächstenliebe kann nur Nächstenliebe sein, wenn sie freiwillig ist. Erzwungene Handlungen, ganz gleich wie nützlich oder wohlgemeint sie sind, können nicht moralisch sein.» Niemand behauptet, daß ein Reicher, der nur gezwungenermaßen die Steuern entrichtet, die für die Armen verwendet werden, sich ein moralisches Verdienst erwirbt. Doch darum geht es nicht; entscheidend ist vielmehr, daß die Armen Hilfe erhalten. Den Armen und Notleidenden ihr Recht zu verschaffen, ist eine Forderung auch an den Staat, die von den Propheten wohlbekannt ist (und mit „Recht“ ist hier keineswegs nur rechtsstaatliches Vorgehen gemeint).
Es geht also um die Grundfrage: Ist die Nächstenliebe für die Reichen da, die sich moralische Verdienste erwerben wollen, oder für die Armen, die Hilfe erhalten sollen? Ich schließe mich hier der „Option für die Armen“ an.
«Wenn wir Menschen zwingen, den Armen etwas zu geben, haben wir den moralischen Aspekt über Bord geworfen und karitatives Handeln auf Einkommensumverteilung reduziert.» Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Nächstenliebe geht weit über das Almosengeben hinaus. Ich glaube nicht, daß es einem Staat gelingen kann, so sehr allen Mangel zu beseitigen, daß der einzelne wohlhabendere Mensch nicht mehr gefordert wäre – «Arme habt ihr immer bei Euch», stellte der Herr ganz realistisch fest. Doch auch wenn das anders wäre: liebevolles Handeln ist auch jenseits des Almosengebens, jenseits der „Einkommensumverteilung“ möglich und notwendig.

W.H.W

Nachtrag von Montag, 17. September 2012:
Nun hat der republikanische Kandidat im ersten Glied es klar ausgesprochen: bei einem diskret scheinenden Dinner mit reichen Spendern hat er es für seine Aufgabe erklärt, „sich über diese Leute“ (nämlich die, „die keine Einkommensteuer zahlen“) „keine Gedanken zu machen“.
Damit erinnert er doch sehr an jenen aus der Genesis bekannten Herrn, der fragt, ob er denn „seines Bruders Hüter“ sei.

W.H.W

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Sparpolitik und Fusionen von Pfarreien

Freitag, 14. September 2012

Staaten und Kirche – kann man das vergleichen?

Am schwersten getroffen hat es Griechenland; aber auch die Wirtschaftspolitik anderer Länder steht unter der Kontrolle der berüchtigten Troika. Die heutige Nachricht kommt aus:
Portugal: Die Regierung betreibt eine energische Sparpolitik, will damit das Haushaltsdefizit um ein Drittel senken. Die Folge: die Politik der Regierung wird von den internationalen Milchmädchen, voran der deutschen Bundeskanzlerin, gelobt, die Arbeitslosigkeit steigt, der Lebensstandard sinkt, das Haushaltsdefizit wächst um ein Fünftel.
Sparpolitik auf katholisch: Seit etwa dem Beginn des Jahrtausends wird die deutsche Kirche überrollt von Wellen von Fusionen von Pfarreien. Es geht um die beengte Finanzlage der Kirche; es geht um die präsumierte Verschärfung des Priestermangels.
Die Folge: aus dem niederrheinischen Teil der Diözese Münster wird mir berichtet, daß seit der dortigen Fusion die Zahl der örtlichen Gottesdienstteilnehmer sich etwa halbiert habe. Was mag das für die künftige Entwicklung der Zahl der Kirchensteuerzahler, für die der Priesterberufungen bedeuten?
Übrigens: Für die Petrusbruderschaft ist es eine schwere Aufgabe, die notwendigen Räume zu schaffen für all die Priesteramtskandidaten, die ihr zuströmen.

W.H.W

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Angriff aufs Ehegattensplitting

Montag, 1. Oktober 2012

Unheilige Allianz von Rechts und Links

Neue Arbeitsplätze verheißt eine „Minijobstudie“ der „BertelsmannStiftung“*) durch „Reform“ – das heißt Abbau – des Ehegattensplittings zu erreichen – allerdings nur in Verbindung mit dem Abbau von „Minijobs“ (der hier nicht bewertet werden soll).
Nun dienen neue Arbeitsplätze in unserer Zeit als Argument für alles und jedes; diese Verheißung braucht man daher schwerlich ernst zu nehmen. Die „Reformoptionen“ der „BertelsmannStiftung“ leben von dem wirtschaftsliberalen Mythos, Steuerreduktionen führten zu einem Anstieg der Beschäftigung – und nicht etwa, wie es sich heute allerorten zeigt, zu Sparpolitik, die die Beschäftigung vermindert. – Aber darum geht es hier nicht.
Was wäre, wenn diese Forderung umgesetzt würde? Zunächst einmal stiege für viele der Steuersatz, doch in einer Weise, daß die Steuergerechtigkeit abnähme: Ehepaare mit gleichem Einkommen müßten unterschiedlich viel Steuern zahlen.
Durch diesen Abbau des Splittings, meint die Studie, dürfte sich der „Anreiz zur Aufnahme von Arbeit oder zur Ausweitung der Arbeitszeit erhöhen“. Aber: auch jetzt steigt das Nettoeinkommen eines Paares, wenn beide verdienen, es steigt weiter, wenn der „Zweitverdiener“ mehr verdient, nur eben, so wie bei jedem Mehrverdienst, nach den Maßgaben der Steuerprogression.
Doch nehmen wir einmal an, die steuerliche Benachteiligung des „Zweitverdieners“ durch Abbau des Splittings führte einen Ehegatten dazu, nun Arbeit zu suchen oder mehr Arbeit zu suchen. Es kann gut sein, daß der weniger verdienende Ehegatte (das ist häufiger, aber durchaus nicht immer, die Frau) bisher Aufgaben in der Familie wahrnahm, durch die die Lebensqualität dieser Familie gesteigert wurde – nun würde das mehr oder weniger hinfällig.
Wenn er nun Arbeit suchte: keineswegs fände ein jeder oder eine jede, die sich bemüht, eine neue oder umfangreichere geeignete Arbeit, erst recht nicht am Ort oder in dessen nächster Nachbarschaft.
Sodann: nach dem Abbau des Splittings wären es ja dieser „Reformoption“ nach viele, die sich plötzlich um einen neuen Arbeitsplatz oder um eine Ausweitung des alten bemühten – die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze würde schlicht weiter verknappt.
Für ganz viele wäre also die Folge, daß sie vielleicht einigen Aufwand auf sich nähmen, neue Arbeit zu suchen, etliche Enttäuschungen dabei erlebten, daß sie jedenfalls letztlich nur Einkommen einbüßten durch eine ungerechte Steuererhöhung.
Bemerkenswert ist, daß dieser Abbau des Ehegattensplittings von „links“ und von „rechts“ gleichermaßen gefordert wird. Daß auf der „rechten“, der wirtschaftsliberalen Seite gewünscht wird, das Ehegattensplitting abzuschaffen, leuchtet ein: dadurch hofft man, mehr Arbeitskräfte auf den „Markt“ zu bekommen, der Rückhalt, den der einzelne den wirtschaftlichen Mächten gegenüber in der Familie hat, würde verringert: die Position der Arbeitgeber würde stärker, die der Arbeitnehmer schwächer, erst recht die der Bewerber um einen Arbeitsplatz.
Auf der anderen, der „linken“ Seite ist Familienfeindlichkeit verbreitet. Es heißt, Frauen (tatsächlich handelt es sich ja bei den „Zweitverdienern“ überwiegend, aber keineswegs nur um Frauen) seien abhängig vom verdienenden Ehemann – als ob das eine drückendere Abhängigkeit wäre als die von Arbeitsmarkt, Arbeitgeber oder Arbeitsamt. Bei einer Scheidung ständen sie ohne Einkommen da – als sei eine Scheidung ein Naturereignis.
Sicherlich gibt es solche Scheidungen, die wie eine Naturgewalt die Frau überraschen; anzumerken bleibt, daß vor wenigen Jahrzehnten staatlicherseits die Scheidung nach dem „Zerrüttungsprinzip“ eingeführt wurde, die nicht nur greift, wenn eine Ehe „zerrüttet“ ist, sondern immer, wenn auch nur einer von beiden die Ehe nicht mehr will. Und daß der verstoßene Ehegatte dann kaum noch Anteil am Einkommen des anderen beanspruchen kann, ist die Folge einer noch weit jüngeren Eherechtsreform.
Daß aber auch von „linker“ Seite gewünscht wird, „Anreize“ zu schaffen für verheiratete Frauen, Arbeit anzunehmen über das Maß hinaus, das sie selber wollen, heißt, daß über diese Frauen im Sinne familienfeindlicher Ideologie verfügt werden soll.
Eigentlich waren ja „nützliche Idioten“ eine Idee der „Linken“.

W.H.W

*) Diese Studie ist leicht im Netz zu finden; doch da sie angesichts dessen, daß sie für einen Abbau der Steuergerechtigkeit plaidiert, als verfassungsfeindlich eingeschätzt werden kann, sehe ich mich nicht berechtigt, das Link einzufügen.
Nachtrag von Mittwoch, 10. Oktober 2012:
Selbst der IWF, der Vorkämpfer der neoliberalen Internationale, so ist heute in der Zeitung zu lesen, beginnt die Folgen staatlicher Sparmaßnahmen bei kritischer Wirtschaftslage zu begreifen: „Die Konsolidierung der Haushalte belastet die Nachfrage, was die fiskalischen Probleme multipliziert“, so sein „Chefökonom“.

W.H.W

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Wirtschaftsliberalismus

Sonntag, 7. Oktober 2012

Ein Kardinal zwischen Soziallehre und Ideologie

„Mindestlöhne seien «eine Kapitulation unserer Sozialen Marktwirtschaft, in der die Tarifparteien dafür Verantwortung tragen, auskömmliche Löhne zu finden»“, findet der Erzbischof von München und Freising. Da kann man ihm zustimmen; nur: ist das denn schlimm?
Einige Jahrzehnte lang zeigte die «soziale Marktwirtschaft» in Bundesdeutschland große Erfolge; nun aber werden ihre Grenzen sichtbar. Doch sie ist nur ein Verfahren, ein Instrument der Wirtschaftspolitik; deren Ziel aber ist soziale Gerechtigkeit, ist Beistand für die Armen, für die Schwachen, für die Benachteiligten. Wenn man dieses Ziel mit «sozialer Marktwirtschaft» erreichen konnte: gut; wenn man es nun in einer Zeit, in der die eine Tarifpartei allzusehr ins Hintertreffen gerät, stattdessen besser mit entschiedenerem Eingreifen des Staates erreichen kann: dann ist durchaus nicht «etwas faul» – es kommt auf das Ziel an, nicht auf die Mittel (solange diese nicht in sich schlecht sind).
Seit dem XIX. Jahrhunderts wird die Wirtschaftspolitik von Ideologien bestimmt, atheïstischen Ideologien: dem Wirtschaftsliberalismus und dann auch dem Marxismus-Leninismus (und eigentümlicherweise führen beide zu irgendwie ähnlichen Ergebnissen: die Wirtschaft gerät unter die Kontrolle von Großacteuren, Konzernen im einen, einer Partei im anderen Fall – wirtschaftliche Eigeninitiative wird zunehmend erschwert). Die Soziallehre der Kirche aber hat nicht Ideologie zu sein, sondern ganz pragmatisch das Wohl der Menschen zu fördern.
Übrigens ist die obige Tagesangabe das Actum, nicht das Datum. Ich jedenfalls habe nicht am Sonntag meinen Kommentar verfaßt.

W.H.W

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Afrikanische Kleinbauern enteignet von westlichen Wirtschaftsmächten

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die großen Industriestaaten auf den Spuren kommunistischer Zwangswirtschaft

Die Kommunisten versuchten mit Zwangswirtschaft und Zwangskollektivierung die Ernährungsprobleme zu lösen, es gab den Kriegskommunismus in Rußland, dann die Getreidekampagne, die Liquidierung des Kulakentums, es gab den „Großen Sprung nach vorn“ in China. Die Folge waren jeweils etliche Millionen Tote, zum Großteil verhungert.
Nun versucht in Afrika eine „Neue Allianz für Ernährungssicherung“, initiiert vom US-Präsidenten, forciert von den „G8“, ganz ähnliches, nur ohne rote Fahne: angestrebt wird, die „Verteilung von frei verfügbarem und nicht verbessertem Saatgut systematisch zu beenden“, „Landwirte sollen also“, wie die tageszeitung es zusammenfaßt, „nicht mehr so leicht wie bisher Samen verwenden können, für die sie keine Lizenzgebühren zahlen müssen“, an die großen Saatgutkonzerne nämlich, die natürlich nicht in Afrika, sondern in den Industrieländern angesiedelt sind.
Auch hier ist also eine Enteignung das Mittel der Wahl: zwar nicht offiziell Enteignung des Grundes und Bodens – inoffiziell geschieht auch die, anglophon „land grabbing“ genannt –, doch den Bauern soll das Recht an ihrem eigenen Saatgut genommen werden. Daß sie nicht zugunsten des Staates enteignet werden oder einer „Genossenschaft“, die von einer kommunistischen Partei dominiert wird, sondern zugunsten kapitalistischer Großkonzerne, dürfte für die betroffenen Bauern von untergeordneter Bedeutung sein.
Nun stellt sich die Frage, ob die Zahl der Hungertoten ähnlich hoch sein wird wie unter kommunistischem Regime.

W.H.W

Siehe auch:
• Die Revolution in L •
• Freie Marktwirtschaft: nicht sozial, aber «sozialistisch» •
• Staat und Konzern •
• Fortsetzung des Sozialismus mit anderen Mitteln •
• Marktwirtschaft auf den Spuren der Planwirtschaft •

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Gerechtigkeit in Zeiten des Liberalismus

Montag, 29. Oktober 2012

Unrecht in drei Akten

Die Reportage von Reiner Wandler, auf die ich stoße, dient zwar eher dazu, daß Elend in Südspanien in den Zeiten der neoliberalen Sparmaßnahmen zu schildern; was aber mir besonders ins Auge sticht, ist das Unrecht, das sich hinter der rechtsstaatlichen Fassade verbirgt.
In Deutschland könnte so etwas zur Zeit wohl nicht geschehen: es gibt hier keine so extremen Sparmaßnahmen. Aber das hier die Rechtslage sehr viel menschlicher ist, ist zu bezweifeln; und an den Sparmaßnahmen in Spanien ist die deutsche Regierung nicht unschuldig.

I. Akt: Der lebensnotwendige Lohn wird vorenthalten

Geschildert wird das Schicksal einer Familie, einer Frau und ihrer beiden erwachsenen Kinder (letztere haben ihre Arbeitsstellen schon längst verloren; und Arbeitslosenunterstützung für jüngere Langzeitarbeitslose gibt es dortzulande nicht), deren Miete für ihre Sozialwohnung (!) binnen dreier Jahre maßlos gestiegen ist, fast auf das Vierfache. Zugleich ist das Einkommen der Frau – sie ist Verwaltungsgehilfin in der Regionalregierung – im Rahmen der Sparmaßnahmen beträchtlich gekürzt worden.
An beidem, dem Anstieg der Miete wie der Kürzung ihres Einkommens, trägt sie keinerlei Schuld. Doch die Folgen muß sie tragen – sie konnte die Miete nicht mehr zahlen: «Die Stadtverwaltung [(!)] klagte auf Räumung.»
Geld also, ihre Angestellten angemessen zu bezahlen, hat die Regionalregierung nicht; Geld aber, Wohnungen zwangszuräumen, hat die Stadt, die Hauptstadt dieser Region, noch immer.
«Siehe, der Lohn der Arbeiter, ... den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit; und ihre Schreie sind zu den Ohren des Herrn der Heerscharen gekommen» (Jac. 5,4) – darum nennt die Kirche es «himmelschreiende Sünde», wenn Arbeitern ihr gerechter Lohn vorenthalten wird.
Zum Hohn, zur besonderen Kränkung der in Not gestürzten Familie werden ihr auch noch hohe Gerichtskosten für die erlittene Zwangsräumung aufgebürdet – Unschuldige müssen dafür, daß ihnen Schaden mittels eines wohlgeordneten Verfahrens zugefügt wird, noch zusätzlich zahlen.

II. Akt: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Eigentum wird versagt

Zwangsräumung, das heißt: die Menschen werden auf die Straße gesetzt; niemand von den verantwortlichen Behörden kümmert sich darum, wie sie dort leben können. «„ Ich konnte nicht einmal mehr alle meine Sachen in Sicherheit bringen, als der Räumungsbescheid kam.“ In der dritten Nacht unter freiem Himmel wurden sie von einer Gruppe rechtsradikaler Jugendlicher angegriffen.»
Auf der Straße in Sicherheit zu leben ist nur schwer möglich; und dieser Familie wurde es nicht einmal bei der Räumung ermöglicht, ihr Eigentum zusammenzuhalten. Gegen körperliche Angriffe blieb sie ohne Schutz – grundlegende Menschenrechte wurden für sie hintangesetzt.

III. Akt: Selbsthilfe wird unterbunden

Die Familie besetzte mit anderen Wohnungslosen zusammen ein Haus. Sie hatten sich informiert: sie taten keinem Eigentümer ein Unrecht. «Das Gebäude ... gehört nach dem Bankrott der Baufirma einer Bank. Diese kann es zwar auch nicht loswerden, aber Besetzer stören dennoch. Strom und Wasser wurden abgeschaltet. Als die Bewohner die gekappte Wasserleitung wieder in Ordnung bringen wollten, umstellte Polizei das Gebäude. Gemeindearbeiter rissen die Straße auf und entfernten in zwei Metern Tiefe ein Stück der Hauptleitung.»
Nach dem II. Weltkrieg hat Kardinal Frings erklärt, Menschen, die unter dem Frost litten, dürften von Kohletransporten sich die Kohle nehmen, die nötig war, sich zu wärmen. Der Volksmund sprach darauf von «Fringsen».
Was diese Familie in Spanien zusammen mit vielen Leidensgenossen tut, kann ohne weiteres «fringsen» genannt werden. Doch die Behörden des Staates, der ihre Not verschuldet hat, sorgen dafür, daß ihnen keine Möglichkeit bleibt, sich angemessen zu helfen.
So hoffe ich, daß zumindest ein spanischer Kirchenfürst auftreten wird, der die Worte des Kardinals Frings erneuern wird.

W.H.W

Siehe auch: • Gerechtigkeit •

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Öffentliche Schulden für private Interessen

Mittwoch, 14. November 2012

Plaidoyer für ein goldenes Bett für die Oberbürgermeisterin

In längst vergangenen Jahrzehnten lief das Gerücht um, afrikanische Potentaten benutzten die Entwicklungshilfe dazu, sich goldene Betten zuzulegen. Nun, daran ist sicherlich kein Wort war, aber man empörte sich.
Doch: wäre das denn so schlimm? Vergleichen wir es einmal mit den Ereignissen der letzten Zeit in unserem obersächsischen Großstädtchen.
Seit letztem Jahr arbeitete die Oberbürgermeisterin daran, ein Fußballstadion ausbauen zu lassen – auf Kosten der Stadt. Das Geld dazu hat die Stadt nicht; sie muß Schulden aufnehmen für die Interessen eines privaten Clubs. Auch bisher schon ist das Stadion offensichtlich gut benutzbar, wie man an dem Betrieb sieht, der an einschlägigen Tagen unseren Stadtteil durchwogt. Und in einem anderen Stadtteil, wenige Kilometer nur entfernt, gibt es ein riesiges «Sportforum», ebenfalls mit einem großen Stadion. «Um Fußball zu spielen, braucht es kein neues Stadion», kommentierte das «371 Stadtmagazin» (Heft 08/11). «Überspitzt formuliert: Der Steuerzahler wird ein Stadion finanzieren, damit in diesem hochbezahlte Fußballer zwischen Werbebanden dem Eintrittzahler eine gute Show liefern.»
Also: die Bewohner der Stadt brauchen ein neuausgebautes Stadion ebensowenig wie die Bewohner jener angeblichen afrikanischen Staaten das goldene Bett ihres Präsidenten. Aber: das Geld war in jenen Ländern gerade da (und ob es sonst sinnvoller ausgegeben worden wäre, bleibt dahingestellt); unsere Stadt hat es nicht, und manches, was ihre Bewohner tatsächlich brauchen, wird für die dann um so mehr verschuldete Stadt nicht mehr bezahlbar sein.
Und zu ihren goldenen Betten hätten jene Machthaber sicher keine Scharen von Fußballclubanhängern ziehen lassen, die hierzulande berüchtigt sind für Straßenschlachten mit den Anhängern der Clubs von Nachbarstädten, bei welchen Nicht-Kombattanten nicht unbedingt verschont bleiben. Ein erster Beschluß des Stadtrats für den Stadionausbau im Oktober letzten Jahres war von der Aufsichtsbehörde annulliert worden, unter anderem weil man zur Abstimmung im Stadtrat auf dem Rathausplatz eine einschüchternde Schar solcher Fußballclubanhänger sich hatte versammeln lassen.
Ein goldenes Bett für die Oberbürgermeisterin wäre für die Stadt günstiger.
 
Nachtrag von Mai 2013:
Was geschieht mit einem Kommunalpolitiker, einer Politikerin, die ihre Stadt Schulden aufnehmen läßt, um das Geld ihrer Klientel, ihrer Clique zukommen zu lassen?
In unserer Stadt jedenfalls sehen wir im Wahlkampf ihr Porträt an jeder Laterne hängen.

W.H.W

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Wirtschaftsliberalismus

Freitag, 22. November 2012

«Linke Umverteilungspolitik»

«Linke Umverteilungspolitik» nennt es der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, wirft sie den Grünen vor; er ist dagegen.
Tempora mutantur: Früher nannte die CDU so etwas «Soziale Marktwirtschaft» und war dafür.

W.H.W

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Patente auf Lebewesen

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Abbau des Rechtsstaats

Das EU-Parlament hat ein neues Patentrecht beschlossen, das es ermöglicht, sogleich für die ganze EU (außer für Italien und Spanien; diese Länder widersetzen sich) gültige Patente anzumelden, und das Klagen gegen diese Patente erschwert.
Einmal abgesehen davon, daß Patente allgemein und, ganz besonders und zu Recht, Patente auf Lebewesen in die Kritik geraten sind – dieses Patentrecht bringt eine Bedrohung mit sich, die selbst der eher agrarindustriefreundliche Deutsche Bauernverband sieht:
Es ist auch anzuwenden auf die «grüne» Gentechnik; damit wird die deutsche Auskreuzungsregel ausgehebelt, die bisher verhindert, daß von einem Saatgutkonzern jemand verklagt werden kann, wenn sich auf seinen Feldern Pflanzen finden, die mit gentechnisch verändertem patentiertem Saatgut kontaminiert sind – so wie es seinerzeit in Kanada Percy Schmeiser geschehen ist.
Das heißt, daß fortan der Schädiger den Geschädigten gleichsam auf Schadensersatz verklagen kann – eine Verkehrung eines elementaren rechtsstaatlichen Prinzips.
Schon eher war bei uns der Rechtsstaat beeinträchtigt, etwa durch Terrorlisten, die der Rechtsprechung entzogen waren. Jetzt ist es das EU-Parlament, in das viele ihre Hoffnung gesetzt haben gegenüber der Macht von EU-Kommission und Regierungen, das den Abbau des Rechtsstaats fördert.

W.H.W

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Beschneidungsdebatte und Antisemitismus

Montag, 14. Januar 2013

Eine Stiftung unter antisemitischem Patrozinium

Die Giordano-Bruno-Stiftung kämpft gegen Religion im allgemeinen und daher auch gegen die Beschneidung jüdischer Jungen im besonderen. Ein Anlaß für Micha Brumlik, daran zu erinnern, daß der Eponymus dieser Stiftung, Giordano Bruno, ein wüster Antisemit war; er bezeichnet ihn als «Vordenker des exterminatorischen Judenhasses».
Dankenswerterweise hat die tageszeitung diese Kolumne veröffentlicht; doch einige Wochen später bringt sie auch ein Interview mit dem Vorsitzenden dieser Stiftung.
Der wettert pflichtgemäß gegen «Privilegien» der Kirche – «so wie unsere aktuelle Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz. Wir wenden uns dagegen, dass kirchliche Institutionen in öffentlich finanzierten Kindergärten oder Krankenhäusern Andersdenkende ausgrenzen und Mitarbeitern kündigen dürfen, bloß weil sie» grob gegen das christliche Ethos verstoßen. Es sei daran erinnert, daß diese Krankenhäuser aus den Versicherungsbeiträgen der Menschen bezahlt werden, die sich dort behandeln lassen, nicht vom Geld des Staates. Es wäre eine Überlegung wert, weshalb es die Kirchen sind, die angefangen haben, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, und nicht etwa Atheïstenzusammenschlüsse wie die Giordano-Bruno-Stiftung.
Aber nicht darum geht es hier.
Der Vorsitzende rühmt sich, daß sein Buch (ich will es nicht anführen) vom Zentralrat der Juden vom Vorwurf des Antisemitismus freigesprochen worden sei, wenn auch Juden sich in Publikationen seiner Stiftung «in „Stürmer“-Manier dargestellt sahen».
Der Freispruch scheint mir nicht begründet. Das Interview steht unter der bemerkenswerten Schlagzeile «Martin Luther war viel schlimmer». Welch eine Logik! Mir sei es ferne, Herrn Luther zu verteidigen; aber demnach wäre ein Antisemit nicht so schlimm, wenn es einen noch schlimmeren gibt. Da aber man wohl immer sagen kann, Hitler und seine übelsten Spießgesellen waren noch schlimmer, so würde damit jeder antisemitische Pöbler und Randalierer von heute in Schutz genommen.
Aber: ist der Vorsitzende der Stiftung nun Antisemit?
Ein Satz aus dem Interview erscheint mir als Schlüssel: «In die Beschneidungsdebatte haben wir uns erst eingemischt, als deutlich wurde, dass die Mehrheit der Parlamentarier die Interessen von Religionsgemeinschaften höher gewichtet als das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit des Kindes.» Die Bescheidung jüdischer Jungen raubte ihnen demnach «die körperliche Unversehrtheit»; beschnittene Juden wären folglich alle «versehrt».
Sapienti sat!

W.H.W

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Wirtschaftsliberalismus

Montag, 11. Februar 2013

Freier Markt mit menschlichem Antlitz?

Gerne wurde behauptet, der freie Markt fördere letztlich das Wohlergehen aller; das zu glauben wurde freilich im Lauf der letzten drei Jahrzehnte immer schwieriger.
Nun hat die deutsche Bundeskanzlerin es offen ausgesprochen: die Arbeitslosigkeit in Deutschland mußte erst die 5-Millionen-Grenze übersteigen, «bevor die Bereitschaft vorhanden war, Strukturreformen durchzusetzen»; mit anderen Worten: hohe Arbeitslosigkeit ist nötig, um die Ärmeren zunehmend vom öffentlichen Wohlstand auszuschließen.
Ein Artikel in der tageszeitung berichtet davon, analysiert; ein zweiter legt dar, daß hohe Arbeitslosigkeit Lohndrückerei erleichtert.
Daß Menschen ihrer Arbeit beraubt werden und sie und in der Folge noch viele andere ärmer werden zugunsten des Gewinns einiger, dieses Übel ist demnach nicht unbeabsichtigte Begleiterscheinung, sondern Ziel des Marktliberalismus.
«Himmelschreiende Sünde» nennt die Kirche solches Vorgehen gemäß dem Jakobusbrief (5,4).

W.H.W

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Freier Arbeitsmarkt

Montag, 11. März 2013

Der Lohn der Leiharbeiter

«Ich verstehe auch nicht, warum Leiharbeiter nicht per Gesetz einfach mehr Geld bekommen als die Festangestellten. Dann wäre es doch gleich wahrscheinlicher, daß sie nur in Notfällen einspringen und keine festen Arbeitsplätze verdrängen. Und es wäre ein Ausgleich für den zusätzlichen Streß des ständigen Arbeitsplatzwechsels», schreibt Sonja Heller in einem Leserbrief («Exponentielle Ungleichheit»).
Sie hat recht.

W.H.W

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Zwei Todesfälle

Montag, 8. April und Samstag, 6. April 2013

Beileid

Zwei Todesfälle im Abstand von zwei Tagen: am Samstag ist Ottmar Schreiner gestorben, am Montag Margaret Thatcher.
Ottmar Schreiner setzte sich für das Wohl der Armen so leidenschaftlich ein, wie Margaret Thatcher sich dagegen einsetzte. Und so war Frau Thatcher erfolgreich, blieb Herr Schreiner erfolglos.
«Erfolg ist kein Name Gottes», hat Martin Buber gesagt. Gerne würde ich berichten, daß die Beileidskundgebungen von Papst und Bischöfen Ottmar Schreiner gälten.

W.H.W

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Datenschutz

Dienstag, 16. April 2013

Wäre es nicht fatal, so wäre es lächerlich

«Generell hat sich das Problem mit den Wohnungsräumungen aber verschärft. Vor einigen Jahren haben wir noch Hinweise von der Sozialen Wohnhilfe bekommen, wenn die Mietschulden immer höher wurden. Aus Datenschutzgründen darf das an uns nicht mehr weitergeleitet werden. Jetzt werden wir öfter zu Zwangsräumungen gerufen, wenn es schon fast zu spät ist», sagte in einem tageszeitungsinterview die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Berlin Mitte, Ute Fichte. Anlaß des Interviews war der Tod einer alten Frau, die sich nicht mehr alleine versorgen konnte.
Der Datenschutz verbietet es also, der Sozialen Wohnhilfe einen solchen Hinweis zu geben, nicht aber, ihn den Vollstreckungsbehörden zu geben, die dann zwangsweise die Wohnung räumen. Vor wem wohl sähe der betroffene Mieter wohl lieber seine Daten geschützt?

W.H.W

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Recht statt Realität

Montag, 27. Mai 2013

Amtlich verdoppeltes Unglück

Welch ein Schicksal, Mutter eines Amokläufers zu sein! Zum einen die Trauer um den verlorenen Sohn, zum anderen die Scham, der Schmerz seiner Schuld wegen.
Von der Mutter eines Amokläufers nun will die Stadt Winnenden Schadensersatz einfordern, in Millionenhöhe, so daß sie wohl ihr Leben lang für das Unglück ihres Lebens noch zahlen müßte. Die Begründung: sie habe ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt.
Ihr Sohn war siebzehn Jahre alt. Man mache einmal die Gegenprobe: Was würde man über eine Mutter sagen, die ihren siebzehnjährigen Sohn so beaufsichtigt, daß er – längst ja eingeschränkt geschäftsfähig – allein keine Anschaffungen machen, nichts unbeaufsichtigt unternehmen kann?

W.H.W

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Grundrechte geraten in Vergessenheit

Freitag, 31. Mai 2013

Wo dürfen wir wohnen?

Insgesamt plant die Opposition da durchaus Sinnvolles. Nur: Angesprochen auf das Problem der Gentrifizierung läßt ein Mitglied des Kompetenzteams des sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten die Bemerkung fallen, es gebe «nicht das Recht, in einem bestimmten Stadtteil dauerhaft zu leben».
Daß einem heutigen Politiker das Grundgesetz (Artikel 11: (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Artikel 13: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.) nicht gegenwärtig ist, wird nicht verwundern. Die Frage stellt sich aber: Warum will er Menschen das Recht absprechen, in ihrem Stadtteil wohnen zu bleiben? Cui bono?
Freie Bahn beläßt er Hausbesitzern, die den Mietertrag in die Höhe treiben wollen – wobei die Hausbesitzer, um die es hier geht, kaum je die sind, die den Bau des Hauses veranlaßt, insofern etwas für die Mieter geleistet haben, sondern Erben oder «Investoren», die daraus nur noch Nutzen ziehen. Eigentum hat für ihn Vorrang; daß im Grundgesetz (Artikel 14 (2)) «Eigentum verpflichtet» steht, ist für ihn nicht mehr von Belang.

W.H.W

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Flut und Braunkohletagebau

Anfang Juni 2013

Flächen werden freigemacht – wofür?

Lange schon weiß man, seit dem Hochwasser von 2002 weiß wohl jeder, wie lebenswichtig Überflutungsflächen an den Flüssen sind. Doch den verantwortlichen Politikern ist es seither nicht gelungen, auch nur die nötigsten Flächen dafür freizumachen. Die verhängnisvollen Folgen erleben wir bei der jetzigen Flut.
Sehr lange schon weiß man, wie sehr die Verbrennung von Braunkohle die Atmosphäre schädigt. Doch die verantwortlichen Politiker haben immer wieder Flächen für den Tagebau freimachen können, auch wenn dafür Dörfer zerstört, Menschen vertrieben werden mußten. Wieder läuft jetzt, von einem großen Energiekonzern initiiert, im Freistaat Sachsen (einem der von der Flut am meisten betroffenen Bundesländer) ein Genehmigungsverfahren für Braunkohletagebau, dem fünf Dörfer zum Opfer fallen sollen, weit mehr als tausend Menschen weichen müßten.

W.H.W

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AIDS-Kampagne der Bundesregierung

Im Juli 2013

«’s» geistert wieder über die Plakatwände

«mach’s! aber mach’s mit» – schon wieder wirbt die Bundesregierung für «’s». Doch die Nuancen haben sich verändert: die «’s» mal «soft», mal «ernsthaft», mal «offensiv» wollen, sind nun meistens recht normale junge Frauen, sie sehen nicht mehr nach Zwangsprostituierten aus.
Die Wünsche der Damen, um die es hier geht, richten sich offenkundig nicht an ihre bewährten Lebensgefährten, geschweige denn an ihre Ehemänner, denn dann bedürfte es ja in aller Regel keiner Kondome.
Eingeladen wird, wieder, zu Promiskuität, dem Hauptmotor für die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten. Die Botschaft, die die Kampagne letztlich verbreitet, ist die, daß junge Frauen ständig sexuelle Abenteuer wollten.

W.H.W

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Grundgesetz und real existierender Rechtsstaat

Dienstag, 6. August 2013

Einem Jugendlichen wird auferlegt, über seine Eltern zu entscheiden

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 6): „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Der real existierende Rechtsstaat (die tageszeitung / Marina Mai): Eine slawischen Familie aus dem Kosovo hat Asylbeantragt; dieses wurde ihr verweigert (zu Unrecht, scheint mir – aber das ist nicht das Thema), sie muß nun Deutschland verlassen. Doch der ältere Sohn darf noch ein Jahr lang bleiben, um die Schule abzuschließen. Er soll jetzt entscheiden, wer von seinen Eltern bei ihm bleiben darf (er ist ja noch minderjährig) – der andere Teil des Ehepaars muß mit dem jüngeren Sohn zurück in die Heimat (welche eigentlich?).
Ein Ehepaar wird für ein Jahr getrennt, ein Jahr lang muß sich der eine Sohn mit einer alleinerziehenden Mutter, der andere mit einem alleinerziehenden Vater begnügen – weil eine Behörde das so will.

W.H.W

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Politisch korrekte Quasi-Religion

Freitag, 9. August 2013

Der sich weltanschaulich neutral nennende Staat

«Es dürften keine Unterschiede mehr gemacht werden zwischen Heteros, Homos und Bisexuellen. Im Gemeinschaftskundeunterricht ließen sich die Rechte von Homosexuellen bei den Grundrechten als Beispiel abhandeln. ... In die Fragestellungen müssten künftig neben den Mutter-Vater-Kind-Familien auch die Lebensformen von Alleinerziehenden und Regenbogenfamilien mit gleichgeschlechtlichen Eltern thematisiert werden. ... Auch im Lehrerzimmer müssten unterschiedliche Lebensentwürfe akzeptiert werden, damit „schwule Lehrer und lesbische Lehrerinnen für die Kinder und Jugendlichen ein positives Vorbild sein können“», so referiert der Mannheimer Morgen aus einem Papier der in Baden-Württemberg mitregierenden SPD-Fraktion.
Wenn es um religiöse Elemente im öffentlichen Leben geht, von Kreuzen in Klassenzimmern und Gerichtssälen bis zu den Kopftüchern muslimischer Frauen, pflegte der Staat, durchaus gefördert auch von dieser Partei, sein Veto einzulegen mit der Begründung, der Staat müsse weltanschaulich neutral sein.

W.H.W

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Geheimnisverrat und Massenmord

Mittwoch, 21. August 2013

Ein strafwürdiges Verbrechen

Heute wurde Bradley Manning, Obergefreiter der US-Streitkräfte, wegen Geheimnisverrats zu 35 Jahren Haft verurteilt. Er hatte Informationen über schwere und todbringende Übergriffe der US-Streitkräfte gegen ausländische Zivilisten öffentlich gemacht.
Die moralische Bewertung ist das eine; die Realität aber ist, daß die meisten anderen Staaten ähnlich vorgegangen wären. Einem Russen oder Chinesen wäre es nach solchen Handlungen schwerlich besser ergangen.
Vor gut 42 Jahren, am 31. März 1971, wurde William Calley, Offizier der US-Streitkräfte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war der Hauptverantwortliche für den Mord an fast allen Bewohnern des vietnamesischen Dorfes My Lai, 504 Menschen, Männern und Frauen, Kindern und Greisen.
Am nächsten Tag wurde William Calleys Haftstrafe vom US-Präsidenten Richard Nixon in Hausarrest umgewandelt, 1974 wurde er vom selben, mittlerweile wiedergewählten US-Präsidenten begnadigt.
Nun bleibt abzuwarten, wann Bradley Manning begnadigt werden wird, wann vielleicht seine Strafe zunächst in Hausarrest umgewandelt werden wird.

W.H.W

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Laïzismus

Mittwoch, 11. September 2013

Wem gehören die Kinder?

In Frankreich wird eine „Charta der Laïzität“ in Kraft gesetzt; zwar heißt es da: (Art.2.:) „L'État est neutre à l’égard des convictions religieuses ou spirituelles“; doch dann verpflichtet sie die Schüler in ihrem Verhalten zum (Art.8.:) „respect des valeurs républicaines“ – die „Schule der Republik“ aber nimmt keine vergleichbare Verpflichtung den Schülern gegenüber auf sich. Im Gegenteil: (Art.15.:) „Par leurs réflexions et leurs activités, les élèves contribuent à faire vivre la laïcité au sein de leur établissement.“ Konkret: (Art.13.:) „Nul ne peut se prévaloir de son appartenance religieuse pour refuser de se conformer aux règles applicables dans l'École de la République.“ (Art.14.:) „Le port de signes ou tenues par lesquels les élèves manifestent ostensiblement une appartenance religieuse est interdit.“ Für junge Sikhs ungenießbar; gemeint sind aber aller Erfahrung nach die Kopftücher der Muslimas, die zwar kein Zeichen der Religionszugehörigkeit sind, sondern eine moralische Norm, aber gern mit dem Etikett des religiösen Zeichens verboten werden.
Sicher, Frankreich ist seit 110 Jahren berüchtigt für seinen menschenverachtenden Laïzismus. Doch:
Etliche Jahre hindurch tobte auch hierzulande der „Kopftuchstreit“. Vor zehn Jahre erging jenes „Kopftuchurteil“, das die Bundesländer ermächtigt, Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs zu verbieten, was mittlerweile auch in der Hälfte der Länder geschieht. Das heißt, daß der Beruf des Lehrers muslimischen Frauen strengerer Glaubensrichtungen an öffentlichen Schulen untersagt wird, Männern der gleichen Glaubensrichtungen aber offensteht.
Vor drei Jahren wurde einem muslimischen Schüler das Beten an seinem Berliner Gymnasium verboten. Er hatte in der Pause mit einigen anderen Schülern zusammen gebetet, die Rektorin hatte es ihm verboten, der Vater des Schülers klagte, das Verwaltungsgericht erlaubte ihm, an einem ungestörten Ort in der Schule zu beten, der Senat legte Berufung ein (epd). Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht bestätigten daraufhin das Verbot (taz) – mit sonderbarer Begründung: „Muslimische Schüler, die im Ramadan das Fastengebot missachten, seien unter Druck gesetzt worden“ – das dieser Schüler dafür mitverantwortlich sei, wurde nicht gesagt. „Aus organisatorischen Gründen könne auch kein Gebetsraum eingerichtet werden“ – wie praktisch für Schule und Senat! Und natürlich: Der Bildungssenator sieht „die Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität verletzt.“ Weltanschauliche Neutralität nennt er es also, wenn Schülern die Ausübung ihrer Religion untersagt wird.
Nun, zwei Tage nach der französischen „Charta“ zwei deutsche Gerichtsurteile:
Schüler hatten einen Film anzuschauen. Ein Schüler, Zeuge Jehovas, weigerte sich, weil der Film „schwarze Magie“ zeige. Wieder einmal: das Oberverwaltungsgericht erkannte seine Gewissensfreiheit an, Die Landesregierung ging in Revision, das Bundesverwaltungsgericht willfahrte der Regierung, „sonst würde der gemeinsame Bildungsauftrag unterlaufen“, so der der Vorsitzende Richter (Az.: 6 C 12.12).
Welcher Bildungsauftrag? Weder der Film noch das zugrundeliegende Buch gehören zum deutschen Bildungskanon.
Dasselbe Bundesverwaltungsgericht wies die Klage einer muslimischen Gymnasiastin ab, vom Schwimmunterricht befreit zu werden. Ihr moralischer Vorbehalt prallte am Gericht ab: Der Anblick leichtbekleideter junger Männer, an dem sie moralisch Anstoß nahm, sei in unserem Kulturkreis kaum vermeiden, befand derselbe Vorsitzende Richter; „religiöse Tabuisierungsvorstellungen können sich deshalb auch in der Schule nicht durchsetzen“ (Az.: 6 C 25.12).
Der Schulunterricht hat die Aufgabe, jungen Menschen volle Teilhabe am Leben in unserem Kulturkreis zu ermöglichen und darüber hinaus die Grundlage für eigenständiges Denken und Urteilen zu eröffnen. Der Sportunterricht kann dazu kaum etwas beitragen.
Der Turnunterricht, dann Leibesübungen, dann Sportunterricht genannt, wurde, regelmäßig nur für Jungen, im XIX. Jahrhundert in die Schulen eingeführt, in der Zeit also, als die Wehrpflicht sich verbreitet hatte – als eine Art von Wehrertüchtigung.
Und Schwimmunterricht: wozu? Schwimmen wird das Mädchen, wenn es das will und hinreichend begabt dazu ist, auch außerhalb der Schule lernen können. Im übrigen: ich nehme durchaus nicht an, daß mehr Nichtschwimmer ertrinken, weil sie ins Wasser fallen, als Schwimmer ertrinken, weil sie sich übernehmen.
Die Frage, um die es wirklich geht: wem gehören die Kinder, sich selbst oder dem Staat? Ist es die Familie, in die sie die natürliche Ordnung gestellt hat, die entscheidet, welche Werte ihnen vermittelt werden, oder ist es der Staat? Das nun ist eine Frage, die durchaus nicht nur Muslime und Zeugen Jehovas betrifft.
Wenn das der Staat für sich in Anspruch nimmt, wenn er über Werte entscheiden will, anstatt sie zu empfangen, so ist das totalitär zu nennen.

W.H.W

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Das Ende des Eigentumsrechtes in Zeiten des Marktliberalismus

Donnerstag, 19. September 2013

Vae victis!

„In dubio pro possessoribus?“ fragten wir vor einigen Jahren aus gegebenem Anlaß. Doch die Wirklichkeit ist noch etwas anders, schlimmer. „In dubio pro divitioribus“ ist treffender.
Seit langem ist es gebräuchlich, daß – in den Zeiten des Marktliberalismus, der das Eigentumsrecht ansonsten so hoch hängt – Privatbesitz im öffentlichen Interesse großer Konzerne enteignet wird, auch wenn diese Konzerninteressen dem Gemeinwohl kraß entgegenstehen – ständige Enteignungen zugunsten von Energiekonzernen für den Braunkohletagebau, Enteignung von Obstpflanzungen im Alten Land zugunsten eines Luftfahrtkonzerns.
Nun wird zugunsten des Bahnhofs von „Stuttgart 21“ ein Haus enteignet (dpa). Nichts Ungewöhnliches also. Doch – Rache für den Widerstand vor Gericht? – eine besondere, brutale Mißachtung des Eigentums kommt hier dazu: am Donnerstag wird das Urteil verkündet, am kommenden Montag muß der Eigentümer seine Wohnung geräumt haben. Selbst wenn er irgendwo sofort Unterschlupf finden kann: eine bewohnte Wohnung in so wenigen Tagen zu räumen, ist kaum zu schaffen; so besteht die Gefahr, daß er nicht einmal all sein bewegliches Eigentum retten – das heißt: sachgemäß verpacken und an einen sicheren Ort bringen – kann.
Siehe auch: • Zwangsräumung

W.H.W

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Fachkräftemangel im Norden – Jugendarbeitslosigkeit im Süden

Dienstag, 12. November 2013

Ein Patentrezept?

Südeuropäische Länder sind überschuldet, darauf wird mit Sparmaßnahmen reagiert; darum herrscht dort Arbeitslosigkeit, vor allem hohe Jugendarbeitslosigkeit. In Deutschland herrscht Fachkräftemangel.
Was tun? Heute wollen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union beraten; die Jugendarbeitslosigkeit soll wieder einmal das Thema sein. Unter dem entlarvend häßlichen Motto „The Job of my Life“ will die Bundesregierung vereint mit der EU-Kommission und deren Programm „Erasmus+“ arbeitslose Menschen aus dem Süden nach Deutschland importieren, damit sie dort den Fachkräftemangel ausgleichen.
Die Menschen in allen beteiligten Ländern wären die Verlierer.
Die Menschen aus den südeuropäischen Ländern:
Menschen, Jugendliche vor allem, würden aus ihren Familien herausgerissen. In diesen Ländern ist weitgehend der familiäre Zusammenhalt noch intakter als hierzulande; durch die Emigration nun würden die Jugendlichen, die Heranwachsenden der heimischen Kultur entfremdet, würde der Zusammenhalt beschädigt. Durch die Sparmaßnahmen sind die öffentlichen Sozialsysteme in den südeuropäischen Ländern geschwächt (deutlich mehr noch als das deutsche, das ja im letzten Jahrzehnt ebenfalls gelitten hat). So ist es dort – viel mehr als hier – die Familie, die soziale Sicherheit bietet. Natürlich könnten die fortgeschickten Arbeitnehmer von Deutschland aus ihre Familien unterstützen; aber: auf Dauer? Die soziale Verbundenheit, die das trägt, würde jedenfalls beschädigt. (Außerdem drohten diese Menschen bei künftigem wirtschaftlichem Wiederaufbau dort zu fehlen.)
Die Menschen in Deutschland:
Hier gibt es viele, die, bestens qualifiziert, aber seit langem arbeitslos, in ihrem Beruf nicht mehr auf neuestem Stand sind, die gerne wieder arbeiten würden – doch sie werden nicht nachgeschult. Die Bereitschaft dazu dürfte angesichts neuer Arbeitskräfte aus dem Süden noch weiter sinken. Jugendliche, Heranwachsende sind bisher oft ohne Ausbildung geblieben. Stünden fortan arbeitslose ausgebildete Menschen aus dem Süden bereit, droht auch die Bereitschaft, einheimische neu auszubilden, weiter zu sinken.
Südeuropäische Länder sind überschuldet; dieses Problem wird zur Not für die Menschen durch Sparmaßnahmen, welche zum einen die Sozialleistungen sehr vermindert haben, welche zum anderen die Wirtschaft dieser Länder lähmen, die Schulden dadurch perpetuieren. Zudem wird durch den Abbau von Arbeitnehmerrechten nutzlos die Not der Menschen verschärft.
Diese Schulden sind ja nur in einigen Fällen von den betroffenen Ländern selbst verschuldet, großenteils eine Frucht des Neoliberalismus mit seiner mangelnden Bankenkontrolle, mit seinem freien Kapitalverkehr in der EU ohne währungspolitischen Spielraum für die Staaten der Eurozone.
Die Überschuldung der südeuropäischen Länder ist die andere Seite des bundesdeutschen Exportüberschusses. Und die Bundesregierung ist keineswegs unschuldig an der Sparpolitik, den Kürzungen der Sozialleistungen und dem Abbau der Arbeitnehmerrechte. Wenn ich im Morgengebet bete: «Laetentur et exultent gentes, quoniam judicas populos in aequitate et gentes in terra dirigis», so werde ich sehr besorgt, was bei diesem Gericht aus Bundesdeutschland werden mag.

W.H.W

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Demenz und Euthanasie – eine Gegenüberstellung

Donnerstag, 21. November 2013

Hans Küng und die Heilige Schrift

Hans Küng:
„lässt keinen Zweifel darüber, dass «irgendwelche Zeichen von Demenz» ihn motivieren würden, sein Leben zu beenden. Küng möchte so sterben, «dass ich noch voll Mensch bin und nicht reduziert auf ein vegetatives System».“
(Ärzte Zeitung, 21.11.2013: Wie kann man glücklich sterben? / Von Christoph Fuhr)
Man lese das einmal als Kommentar des „Weltethikers“ zur Menschenwürde dementer Menschen!
Die Heilige Schrift:
«Mein Sohn, wenn dein Vater alt ist, nimm dich seiner an, und betrübe ihn nicht, solange er lebt. Wenn sein Verstand abnimmt, sieh es ihm nach, und beschäme ihn nicht in deiner Vollkraft!»
(Jesus Sirach 3, 12-13 [Einheitsübersetzung; Vulgata: 14-15])

W.H.W

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Freihandel statt Recht

Mittwoch, 4. Dezember 2013

Gesetzlose Gerichtsbarkeit

Lex est nullo privato commodo, sed pro communi utilitate civium conscripta.
(S. Isidorus: V. Etymolog., c. 21 / S.Th.: S.Th. Ia IIæ q. 90 a. 2)

Das Gesetz, so lehrte der Heilige Thomas in christlichem und aristotelischem Sinn, ist etwas, was der Ratio – der Vernunft also oder der vernünftigen Ordnung – zugehörig ist (S.Th. Ia IIæ q. 90 a. 1); da «das letzte Ziel des menschlichen Lebens das Glücklichsein oder die Seligkeit» ist, «hat das Gesetz sich am meisten auszurichten an der Ordnung, die in der Seligkeit ist» (a. 2). Der Staat, dem die Gesetzgebung zusteht, hat die Verantwortung dafür, daß seine Gesetze von dieser Art sind.
Nun aber droht, in Europa und Nordamerika, eine Gerichtsbarkeit Macht über die Staaten zu bekommen, die nicht an solche Gesetze gebunden ist, nicht dem Gemeinwohl verpflichtet ist, sondern den Gewinninteressen von Konzernen. Im Rahmen des „TTIP“ soll das „ISDS“ (Investor State Dispute Settlement) diesen Konzernen erlauben, dieser Interessen wegen gegen Staaten vor Gericht zu ziehen.
Nachtrag vom Dienstag, 17. Dezember 2013:
Nun ist ein „Positionspapier“ der EU-Kommission zu jenem geplanten Abkommen veröffentlicht worden, das dem US-Kongreß Mitsprache und sogar ein Vetorecht bei neuen Regulierungen etwa zum Umwelt- oder Verbraucherschutz in Europa gewährt. Bei neuen europäischen Gesetzen etwa im sozialen Bereich sollen «negative Folgen für den internationalen und insbesondere den transatlantischen Handel» vermieden werden, „die Kosten neuer EU-Regeln für die Industrie gering gehalten werden“ (taz).
So soll der Eingriff in Rechte und Aufgaben des Staates zuungunsten des Gemeinwohls nun auch auf die Gesetzgebung ausgedehnt werden.

 

Was nun ist das Motiv, solch eine Entmachtung des Staates anzustreben?
Es geht um Freihandel, um Freihandel zwischen der europäischen Union und den USA.

Freihandel

– was ist das für eine neuheidnische Gottheit, der die moralischen Grundlagen des Rechts geopfert werden sollen? Freihandel ist nicht dem Gemeinwohl verpflichtet; er beschädigt zugunsten wirtschaftlicher Großakteure den Entscheidungsspielraum der Staaten. Die Erfahrung zeigt, daß er den Menschen in allen beteiligten Staaten zum Schaden gereicht.
Es geht hier natürlich nicht um den Freihandel des Norddeutschen Bundes in den sechziger Jahren des XIX. Jahrhunderts, der die Folgen der exzessiven deutschen Kleinstaaterei überwand, sondern um den des ausgehenden XX., des angebrochenen XXI. Die Erfahrungen reichen von der NAFTA*) zwischen den beiden großen angloamerikanischen Staaten und Mexiko über den ganz asymmetrischen Freihandel mit den AKP-Ländern, deren einst privilegierter Handel mit den europäischen Staaten den Bedingungen des globalen Marktes ausgeliefert wurde, bis zu den Folgen des Binnenmarkts der Europäischen Union.
Eine Zeitungsnotiz lädt ein, den Charakter des Freihandels in klarem Kontrast zu betrachten:
«Die Demonstranten forderten die Delegierten auf, die Position Indiens zu respektieren. Industrieländer, darunter Deutschland, werfen dem Land eine Blockadehaltung vor: Indien beharrt darauf, staatliche Nahrungsmittelreserven zu bilden, um seine Bevölkerung in Krisenzeiten mit billigen Lebensmitteln zu versorgen. Solche Ein- und Verkäufe zu festgelegten Preisen gelten nach bisherigen WTO-Regeln als Subventionen und sind daher nur in eng begrenztem Rahmen erlaubt.»
Man lese einmal Genesis 41 und stelle das, was WTO, Industrieländer und die deutsche Regierung von Indien fordern, dem gegenüber, was einst Joseph dem Pharao empfahl (41, 33-36).
Nachtrag vom Montag, 9. Dezember 2013:
Ein Kompromiß ist gefunden zwischen der WTO und Indien: Indien darf weiterhin Grundnahrungsmittel subventionieren und so seine Bürger vor Unterernährung und Verhungern schützen, aber nur im bisherigen Maße, nur mit Getreide; und andere Länder dürfen solche Hilfsprogramme nicht nachahmen.
Im übrigen sollen nun weltweit die Regeln gelten, die den Freihandel vor Maßnahmen zum Schutze menschlichen Lebens schützen.
 
*) Nachtrag vom Donnerstag, 2. Januar 2014:
«20 Jahre ist es her, dass das nordamerikanische Freihandelsabkommen Nafta abgeschlossen wurde. Ein Grund zum Feiern ist das für fast niemanden: In den USA gingen Zigtausende Jobs verloren, in Mexiko etliche Kleinbauern pleite.»
• Kaum Vorteile, dafür viele Nachteile • von Nicola Liebert
 
Nachtrag vom Samstag, 6. und vom Dienstag, 9.Juni 2015:
Der „Sozial“-Bischof Franz-Josef Overbeck:
Zwar: «Aber die sozialen Aspekte müssen erweitert werden. Das gilt vor allem mit Blick auf Schwellenländer und die sogenannte Dritte Welt, aber auch in Hinblick auf Umweltverträglichkeit, den Umgang mit Ressourcen und die sozialen Aspekte.»
Aber auch: «TTIP hat auch Vorteile, beispielsweise lässt das erhöhte Handelsvolumen neue Arbeitsplätze entstehen.» (taz)
Die amerikanische Realität:
«Der Washingtoner Thinktank Economic Policy Institute (EPI) hat ermittelt, dass der Freihandel der letzten zwei Jahrzehnte in den USA 4 bis 5 Millionen Arbeitsplätze vernichtet hat. Löhne sanken vor allem bei denen, die ohnehin wenig verdienen: Laut EPI bekommen Beschäftigte ohne Universitätsabschluss heute 1.800 Dollar im Jahr weniger als vor Nafta.» (taz)
Nachtrag vom Mittwoch, 11. November 2015:
Nachtrag vom Dienstag, 17. November 2015:

W.H.W

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Riester-Rente

Freitag, 13. Dezember 2013

Alterssicherung nach den Gesetzen des Marktes

Herr Riester hat als zuständiger Minister die Altersvorsorge – im Rahmen nicht sehr genauer gesetzlicher Vorgaben, dafür aber mit einigem Aufwand an öffentlichen Finanzmitteln – dem Markt überantwortet.
Ulrike Herrmann liegt eine neue Studie der Verbraucherzentralen vor:
«Vor allem die Riester-Verträge schneiden katastrophal ab. Sie sind allesamt – also zu 100 Prozent – zu teuer.»

W.H.W

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Januar 2014 — November 2015:
• MORALIA V •
Dezember 2015 — Juni 2017:
• MORALIA VI •
Juli 2017 — Januar 2020:
• MORALIA VII •
Ab März 2020:
• MORALIA VIII •

Orietur Occidens